KAE, N.WA.1 |
Beschreibung etlicher Güter von Uerikon und Stäfa, die für Zehenden frei angesprochen worden, obwohl solcher bisher davon gegeben war anno 1553 ist aus der Stadtkanzlei gezogen 1700. |
1553 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.2 |
Etrakt etlicher Zehendfreien Gütern aus dem Urbar zu Hombrechtikon |
15. Okt 1683 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.3 |
Ein Extrakt aus einem alten obervögtlichen Brief über die Zehendreie Güter zu Stäfa |
1592 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.4 |
Kopie eines Vergleichs mit Heinimann Hüsler aus dem Tobell in der Gemeinde Hombrechtikon wegen 2.5 Juchart Acker, so hinfür Zehendfrei sein soll. Siehe das Orig. Fasc. 60 A.4. vom Eichwies Zehnden. |
17. Aug 1667 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.5 |
Ein Verzeichnis unterschiedlichen Zehenden freien Gütern in dem Amt Stäfa ohen Jahrzahl. |
1680 – 1730 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.6 |
Extrakt aus Amann Riffels schriftlichen Bericht, wegen einigen Gètern zu Stäfa benantlich von dem Gut des Rudolf Schulthess Krämer im Kohhof von dem Gut Hasen wird des Denlickers auf der Hollgasse. vid. Fasc. AB.22 auch von dem Presten Ecklin Gut im Hof, so die Hürlimann besitzen, und von 2 Juchart Reben der Büeleren zu Feldbach, so zu S. Johannspfrund gehörten. |
1716 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.7 |
Verzeichnis der Güter zu Schirmenherr und Feldbach |
22. Aug 1736 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.8 |
Spezifikation der Güter zu Stäfa und Hombrechtikon und so inerhalb Zehendfrei sind in den 1730er Jahren aufgezeichnet. |
1730 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.9 |
Ein anderes Verzeichnis von hl. Landvogt Leu, der ganz und halb Zehenden frei in den 1730er Jahren geforderten Gütern |
1730 – 1740 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.10 |
Wiederum eine Bauamsung der jenigen Gütern, so in bemelten Streit-Jahren für Zehenden frei angegeben wurden |
1730 – 1740 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.11 |
Verzeichnis aller Zehenden und halb Zehenden gefreien Gütern zu Stäfa und Hombrechtikon samt darzu gehörigen Orten, so das alte Urbarium de anno 1563 anfordert. Wie auch derjenigen Stücken, und Gütern, welche dermalen für Zehenden frei angesprochen worden samt der Ansprechern angeführten Gründen. Durch den Fürstl. Kanzler zusammengetragen in den 1730er Jahren. |
1730 – 1740 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.12 |
Ist ein weitläufiges Projekt dessen, was die Obervögte über diese vielfältige Zehenden Streitigkeit entworfen, und vermutlich zur Einsicht und übermacht hatten; welches aus den Marginal Anmerkungen erhellt. Davon ist bisher kein Original zum Vorschein kommen, obwohlen allem Ansehen nach es ein wüirklicher Urteilsspruch sein muss, weil die Obervögte den 8. Juni darauf sich auf selbes berufen, wie im Faszikel XA.No.6 zu ersehen, darin wird gesprochen. |
1698 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.13 |
Memorial für die Einsiedlische Abgeordnete man hatte mit obigem Spruch das verhoffte Ende nicht erhalten können, teils neue, teils von denen schon abgewissenen Fuhren mit ihren Anforderunge fort, welche bei der von Zèrich zugestandenen und nun mehr bevorstehenden Ausmarchung der Zehenden freien Gütern sich wiederum hervorgetan. Gegenwärtiges Memoriale ist den Einsiedlischen Commissariis zu dieser Handlung mitgegeben worden. |
1739 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.14 |
Secretari Escher von Zürich überschickt die besiegelte Urkunde über bisherige Streitigkeiten; er ratet man möchte die wirkliche Marchsteinsetzung der entworfenen Gütern betrieben, um dadurch weiteren Praetensionen vorzukommen; wie dann Herr Ratsherr Orell sich schon vermelden lassen, dass er bei diesem Spruch nicht rufen könne, die weil nur die Äcker und Reben seines Meyerhofs nicht aber auch die Wiesen und Holz für Zehendenfrei angegeben seien, da doch sein Schuldbrief alles Zehenden frei namse und Herr Escher meldet, weil auf diesen Wiesen und Holz die untaugliche Lage nicht gestatte etwas anzubauen, so könnte man ohne einigen Nachteil des Gotteshaus diesem Begehren Platz geben. Er wisse zwar wohl dass EInsiedeln in allem Gang nachgegeben zu haben begründet vermeinen könne, und dass man den Verlust des Terrens mehr als auf was Natur solches bestehen, in Betrachtung ziehe und Herr Orell werde es auf das Recht ankommenlassen. |
3. Sep 1739 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.15 |
Das Original samt Abschrift des erst gemelten Urkunde |
12. Aug 1739 – 14. Aug 1739 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.16 |
Konten Kösten, der so Sekretär Escher wegen eingenommenen Augenschein und Aussteckung der Marchen eingeschickt |
1. Sep 1739 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.17 |
Konto und Quittung des Leuwen Wirts zu Oricken in Stäfa |
21. Aug 1739 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.18 |
Ein anderes Konto vom nämlichen |
8. Sep 1739 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.19 |
Die Obervögte berichten den fürstl. Kanzler wie der Sattler Hans Waldner (der im Urteilsspruch No. 15 rechtlich abgewiesen war) mit seinem Geschrei, als wäre ihm unrecht geschehen, die ganze Stadt Zürich anfülle, man möchte also sich belieben lassen, um diesem unruhigen Mann zur Vernunft zu bringen, nochmalen auf den Stoss zu gehen, um ihn wollends zu überführen. |
29. Jan 1742 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.20 |
Denen hl. Obervögten wird ganz nachdrücklich und weitläufig geantwortet, dass weilen die Sache schon in rem Judicatam erwachsen, und der Spruch so feierlich ergangen und gesiegelt, dass einzige Mittel noch übrig seie, die Ungestüme des Sinnlosen Walders mit Oberkeitlichen Korrektion zu dämpfen, doch seie man urbitig auf Vorlangen bei nächstem Anlass des Meiengerichts zu Stäfa mit den hl. Obervögten darüber zu sprechen. |
1742 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.21 |
Die hl. Obervögte lassen melden, dass weil es nicht üblich persönlich dem Meiengericht in Stäfa beizuwohnen, sie auf eine andere Gelegenheit, die sich baldereignen werde, solches aufschieben wollen |
26. Feb 1742 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.22 |
Die hl. Obervögte empfehlen den Sattler ab Brunegg als einen Supplicanten, der sich seines vermeinten Rechtes nun mehr begeben habe, zur gnädigen Nachlass von etwa 2 Jucharten |
1. Mai 1742 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.23 |
Ratifikation der Obervögten über die Erklärung des Sattler Walders, dass er die gnädige Nachlassung der Zehenden Restanzen und der ihm auferlegten 40 lt. Kösten dankbarlich erwähle, und fürhin ab seinen Gütern den Zehenden zu geben sich pflichtig erkenne |
18. Mai 1742 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.24 |
Spezifikation der Kösten, so in den 1730er Jahren bis 1742 aufgeloffen. Diese Spezifikation ist wohl eingerichtet, und kann einigermassen für ein Tagregister des ganzen Handels dienen darin ist auch angemerkt, dass der Tag schon bestimmt war, an welchem der halsstarrige Sattler Walder zu Zürich hätte sollen incarceriert (gefangen genommen) werden. |
1730 – 1742 |
Einzelstück: Akte |
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KAE, N.WA.25 |
Ein Urteilsschein wider einigen von Stäfa, die anno 1746 wiederum die Zehenden Freiheit von ihren Gütern forderten |
1746 |
Einzelstück: Akte |
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