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Liste

1. Klostergutsverwaltung (1803- ca. 1866) (Klasse)

Identifikation
Titel1. Klostergutsverwaltung (1803- ca. 1866)
Entstehungszeitraum1802 – 1866
VerzeichnungsstufeKlasse
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

... Nach der Zuteilung des Klosters Fahr zum Kanton Aargau im Jahr 1803 (Regierungsratsbeschluss vom 1803-05-03) wurde dem Kloster Fahr am 1803-05-03 die freie Vermögensverwaltung zurückgegeben, nur für die Verwaltungsführung wurde es der Gemeinde Würenlos zugewiesen. Vom Jahr 1832 an wurden schärfere Massnahmen gegen die regionalen Klöster ergriffen. So hatte das Kloster Fahr gegenüber dem Kanton Aargau eien genauere Rechnungsablage zu führen: der seit 1803 jährlich durch die Priorin eingereichte Bericht über Aktiven und Passiven reichte nicht mehr aus, es wurde ein genaues Verzeichnis aller Kapitalien, Liegenschaften, Zehnten, Grundzinse und sonstigen Gefälle gefordert (vgl. Henggeler, Klostergeschichte, S. 1201f.). 1834 erfolgte die staatliche Inventarisation, 1837 wurde eine direkte staatliche Verwaltung eingesetzt, 1841 alle Klöster im Aargau aufgehoben. Zwei Jahre später wurde das Kloster Fahr nach gerichtlichen Auseinandersetzungen wiederhergestellt, jedoch ohne Selbstverwlatung und Novizenaufnahme. Die Selbstverwaltung durch den Propst wurde 1865 wieder eingeführt, ab 1845 durften wieder Novizinnen aufgenommen werden (bis 1934 Beschränkung der Nonnen auf 30).

Beginn der Klostergutsverwaltung im Jahr 1803 (wieder freie Vermögensverwaltung, nachdem 1798 nach der zwischenzeitlichen Aufhebung des Klosters Einsiedeln die Verwaltungsrechte an den Kanton Baden (1798-1803) übergingen; ab 1803 Eigentümer Kanton Aargau, jedoch Konflikt mit dem wieder eröffneten Einsiedeln).

-> Henggeler, S. 1063: "Die Regierung in Aarau gab dem Kloser 1803 die Selbstverwaltung zurück, verlangte aber jährliche Rechenschaftsablage". -> Ebd., S. 1201: "Die Regierung in Aarau gab dem Kloser am 1803-05-03 die freie Vermögensverwaltung zurück, doch hatte die Priorin jährlich ein genaues Verzeichnis der Aktiven und Passiven einzureichen."

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2009-12-09 13:09:37 / Melanie Wyrsch
Aktualisiert2010-01-25 09:52:22 / Melanie Wyrsch  

2010-01-25 09:10:42 / Melanie Wyrsch
2010-01-08 16:05:36 / Melanie Wyrsch
2010-01-08 15:58:03 / Melanie Wyrsch
2010-01-08 15:47:46 / Melanie Wyrsch
2009-12-16 10:52:46 / Melanie Wyrsch
2009-12-10 14:56:01 / Melanie Wyrsch
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2009-12-09 13:09:37 / Melanie Wyrsch
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
Jahresrechnungen 1802 – 1866 Klasse öffentlich
Rechnungsbelege 1820 – 1864 Klasse öffentlich
Rechnungs- und Kassabücher 1830 – 1866 Klasse öffentlich
Rechnungen mit dem Stift Einsiedeln 1836 – 1857 Klasse öffentlich
Korrespondenz mit der Finanzdirektion Aargau 1836 – 1864 Klasse öffentlich
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