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KAE, W.W.3 :: Vor Wochengericht zu Menzingen erklärt der einsiedlische Amtmann Silvan Hegglin von Brettigau, dass das Gotteshaus EInsiedeln bei seinen im Kt. Zug habenden Kapitalien, in der Ansicht, dass es bevollmächtigt sei den drittverfallenen Zins also gleich mit Urteil und Recht nach zugerischen Landrechten einzutreiben, auch bei fallimenten nur die Gutschreibung von drei Zinsen verlange, worauf das Wochengericht beschliesst, der Amtmann solle diese Erklärung des Gotteshauses schriftlich beibringen. (Einzelstück)

Identifikation

KAE, W.W.3

Vor Wochengericht zu Menzingen erklärt der einsiedlische Amtmann Silvan Hegglin von Brettigau, dass das Gotteshaus EInsiedeln bei seinen im Kt. Zug habenden Kapitalien, in der Ansicht, dass es bevollmächtigt sei den drittverfallenen Zins also gleich mit Urteil und Recht nach zugerischen Landrechten einzutreiben, auch bei fallimenten nur die Gutschreibung von drei Zinsen verlange, worauf das Wochengericht beschliesst, der Amtmann solle diese Erklärung des Gotteshauses schriftlich beibringen.
23. Dez 1808

Einzelstück

Akte

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

öffentlich

Deutsch

Beschreibstoff: Papier

Summarium: W 1, S. 148 (KAE, B.16/67)

Sachverwandte Unterlagen

Aktenarchiv

Verzeichnungskontrolle
2008-10-24 16:05:20 / Walter Bersorger
2008-10-24 16:05:20 / Patricia Wilms