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KAE, W.F :: Fälle des Gotteshauses Einsiedeln im Amt Neuheim, Ägeri und Menzingen. (Bestand)  >

KAE, W.F.2 :: Abt Augustin Hofmann erklärt, dass er von den Gotteshausleuten in Zugergebiet nichts anderes fordere, als was sie durch Urbar und Hofrodel zu geben verpflichtet seien an Fall, Ehrschätz, Bodengrund verschriebene Zinsen und Schulden. Nebenbei ersucht er, man möchte auch die Gotteshausleute in Räten und Ehrenämtern gedulden. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, W.F.2
TitelAbt Augustin Hofmann erklärt, dass er von den Gotteshausleuten in Zugergebiet nichts anderes fordere, als was sie durch Urbar und Hofrodel zu geben verpflichtet seien an Fall, Ehrschätz, Bodengrund verschriebene Zinsen und Schulden. Nebenbei ersucht er, man möchte auch die Gotteshausleute in Räten und Ehrenämtern gedulden.
Entstehungszeitraum
20. Jan 1622
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Akteurinnen/AkteureP. Augustin Hofmann von Baden (1555–1629)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: W 1, S. 59 (KAE, B.16/67)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-10-24 10:31:06 / Mirjam Sidler
Aktualisiert2023-08-20 21:47:57 / Patricia Wilms  
2008-10-24 10:31:06 / Patricia Wilms
Permalink