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KAE, F.SD :: Zehnten zu Düns und am Thüringerberg, welcher halb der Propstei St. Gerold und halb der Pfarrpfrund Schnifis gehört (Bestand)  >

KAE, F.SD.5 :: Acta wie die Dünserberger vermeynt, das Gotteshaus St. Gerold könnte den Zehnten am Dünserberg nicht in Natura beziehen, sondern müsste ihnen selben verleihen. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, F.SD.5
TitelActa wie die Dünserberger vermeynt, das Gotteshaus St. Gerold könnte den Zehnten am Dünserberg nicht in Natura beziehen, sondern müsste ihnen selben verleihen.
Entstehungszeitraum
1673 – 26. Jul 1676
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt
  1. Memoriale Herr Pfarrer Schmid von Schnifis wege des Dünser Zehendens, wo man in Natura beziehen wollte, enthaltet:

1mo Einiger redlicher Mänern Erkanntnuss, dass man ihnen den Zehenden aus keiner Schuldigkeit verleihe u. 2do Sie wollten ihren Pfarrer etwas mehreres geben, er solle aber dieses nicht zum Zehenden ein Schreiben. 3io Enthaltet unterschiedliche Scomata und Bedrohungen, mit welchen sie sich in ein Possession des ihnen um sie gewüsses zu verleihen den Zehenden setzen wollte, um mit der Zeit ein Praescription formieren zu können. Acta sunt 1673 et 1674. 2. Das St. Geroldischen Protocolli Extract von anno 1674 und 1675; worin zu sehen, wie das Besolch(?)von Einsiedeln H. Joann Georg Schmid den Zehenden zu Düns und Dünserberg in Natura beziehen wollen, die bauen aber bei dem Probst zu St. Gerold darum gebetten, welcher auch ihnen seinen Teil alleinig verliehen, Salvo tamen jure Parochi sie dennoch ohneracht(?) ihren kniefällig gethan, bitt und erlangten Gnad, gleich darauf bei dem Oberamt zu Feldkirch sich beklagt haben. Allein da hierauf H. Propst ihnen widerum die Gnade abgekündt, sind freundlich erschienen, und haben ihre vermeinte Praeschription des ihnen um ein gewüsses Quantum verliehenden Zehendens fahren lassen, und solches für keine Schuldigkeit, sondern für eine Gnade erkennet u. u. anno 1675 haben die Dünser dennoch widerum den Zehenden eigenmächtig eingesammelt. Actum 1674 et 75. 3. Litterae P. Bonivacii Tschudy ad Praepositum S. Geroldi quibus nomine Celsmi Einsidlensis addittis rationibus mandat: Decimas in Thuns (Düns) in Natura colligendas pro hoc anno, et imposterium admodiationis taxam augendam: dehortandos quoque rusticos, ne Einsidlam recurrant; inconcussam enim esse Illmi Sententiam de colligendis in natura Decimis Datum 7 May 1676. 4. Schreiben der (?) Beamten zu Feldkirchen Fürst Augustinum bittend, dass man denen zu Düns, und Dünserberg den Zehenden Frauen(?) um das bis dahin bezahlte bestand gelt lassen möchte. Datum 25. Julii 1676. Worauf Fürst Augustinus antwortet; dass er wegen des Zehendens zu Düns seine Intention an H. Propst zu St. Gerold schriftlich abgeben (sich dieses Schreiben infra) welche er ihnen eröffnen werde, verhoffend sie werden sich hierbei sättigen lassen, und so ihnen bei anderen Gelegenheiten mit mehreren seine Bewogenheiten erzeigen können. Datum 25 Julii 1676. Abbatis Augustini Schreiben an Propst zu St. Gerold, dass er P. Udalricum auf Feldkirch zu denen kk. österreich. Beamten schicken solle selbige zu berichten, was für eine Beschaffenheit es des Zehenden wegen, habe, um die Supplicanten zur Ruhe und Zehenden (?) zuweisen. Man aber h. Propst (?) der Gemeind etwas noch zu sehen so möge er solches nach gut befinden thun. Datum 26. Julii 1676.

Akteurinnen/AkteureP. Augustin Reding von Schwyz (1625–1692)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Sechs zusammengeheftete Dokumente.

Findmittel

Summarium: F 4, S. 458 (KAE, B.16/47)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-02-25 10:57:03 / Christoph Staetzler
Aktualisiert2022-08-22 13:53:42 / P. Gregor  
2022-08-22 13:53:42 / P. Gregor
2022-08-22 13:49:45 / P. Gregor

2020-07-22 14:05:29 / Patricia Wilms
2008-02-25 10:57:03 / Christoph Staetzler
Permalink