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KAE, F.AC.4 :: ?Kauf zwischen dem Gottshaus St. Gerold, und der Gnoss daselbst, und dem Bericht, und Gnoss zu Tagberg(?) (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, F.AC.4
Titel?Kauf zwischen dem Gottshaus St. Gerold, und der Gnoss daselbst, und dem Bericht, und Gnoss zu Tagberg(?)
Entstehungszeitraum
15. Mai 1679
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Enthält: 1mo Heben(?) die zu St. Gerold denen des Gerichts Jagberg alle die jenige Stuer Posten Manns- und Weibs-Persohnen, und dero Kinder, wie bis dato dem Gottshaus, und der Gnoss bey St. Gerold zugehörig gewesen, mit der Leibsteur, tag wen, und Fasnacht-Sennen, und allen Rechten, wie bis dahin sie zu ihnen gehabt (aufgenommen das Vogtrecht, und Hofzins) um 135 fl. zu kaufen: 2do Und solle das Gottshaus St. Gerold in dem Gericht Jagberg hinfür wegen der Steur Gnossleuten kein Nachfrag mehr haben. 3tio Sonder, wann ein Persohn in das Gericht Jagberg zeiehn wurde, solle dieselbe sich bey hl. Probst, und der Gnoss auslösen, und ledig machen. 4to Dasgleichen sich die von Jagberg auch verhalten sollen. 5to Ist der Kauf von Ihre hochfürstl. Gnaden zu Einsiedlen, und hl. Probst Basilius Stricker ratificiert, und von beyden Partheyen angenommen; wie auch von Michael Mandig Amman zu Jagberg, samt 2. Deputierten, und lassen Wolthin(?) Amman zu St. Gerold, samt 3. deputierten, besiegelt werden.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: F 3, S. 442 (KAE, B.16/46)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-02-11 14:21:03 / Christoph Staetzler
Aktualisiert2022-07-23 14:58:23 / P. Gregor  
2022-07-23 14:58:23 / P. Gregor

2020-11-20 20:50:26 / Patricia Wilms
2008-02-11 14:21:03 / Christoph Staetzler
Permalink