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KAE, C.FA.3 :: Vergleich zwischen Johann von Rosenegg und dem Kloster Einsiedeln wegen der Aufteilung der Kinder eines leibeigenen Ehepaares (Einzelstück)

Identifikation

KAE, C.FA.3

Vergleich zwischen Johann von Rosenegg und dem Kloster Einsiedeln wegen der Aufteilung der Kinder eines leibeigenen Ehepaares
17. Apr 1364

Einzelstück

Urkunde

Bilder
Inhalt und innere Ordnung

"1364, freitag nach pfingsten, mai 17. Vergleich zwischen abt Marquard von Grünenberg und Johann von Rosenegg, freiherr und ritter. Ulrich Vorster, ein eigenmann des von Roesenegg hat Anna Frankin, die dem gotteshaus Einsiedeln als eigen zugehört, zur ehe genommen. Die Kinder sollen deshalb geteilt werden, die Hälfte gehöre an den Rosenegg, die andere an das gotteshaus. Stirb das weib vor dem manne und hinterlässt kinder, so soll das gotteshaus nur einen gewöhnlichen schlechten fahl nehmen, ebenso falls der mann vor dem weibe sterben würde der von Roesenegg. Wenn aber der ehe keine kinder entsprossen, so darf jeder vertragsabschliessende teil den vollen dem rechte entsprechenden fahl nehmen. DAE. RS. 77."

Markwart von Grünenberg
Privaturkunde
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

öffentlich

Deutsch

Beschreibstoff: Pergament

BxH: 27x26

Anzahl Siegel: 1;

Summarium: C 1, S. 160 (KAE, B.16/35)

Sachverwandte Unterlagen

Urkundenarchiv

Digitalisiert

Digitalisiert durch Monasterium; Februar 2008 im Staatsarchiv Schwyz.

Morel, Regesten, Nr. 400.

Verzeichnungskontrolle
2007-04-10 10:28:28 / Monika Rhyner
2007-04-10 10:28:28 / Monika Rhyner
2007-04-10 10:28:28 / Monika Rhyner