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KAE, W.H :: Gotteshausgericht: Fälle, Fasnachtshühner werden vom Kloster Einsiedeln Menzingen und Ägeri zu Lehen überlassen (Bestand)  >

KAE, W.H.2 :: Auskaufs-Recess zischem dem fürstlichen Gottshaus Einsiedeln einer - So dann den beiden löblichen Gemeinden Ägeri und Menzingen andern Teils, das Gericht, Fäll und Ehrschatz zu Menzingen betreffend. Das Gotteshaus Einsiedeln gibt den beiden Gemeinden Ägeri und Menzingen seine bisherige Fall- und Ehrschatz-Gerechtigkeit, samt den Fastnachtshühnern(?) zu kaufen, und zwar als ein Lehen des Gotteshauses um einen Lehenschilling von 20 Dukaten; dagegen werden die zwei Gesandten, die je nach Erwählung eines neuen Prälaten den Lehensschillingüberbringen wie eidgenössische Ehrengesandte gehalten und fraktiert und mit eines Diskretion oder Verehrung entlassen. Sollte dieser Lehensschillung nicht innert einem Jahre nach Erwählung eines Prälaten entrichtet werden, ist er doppelt zu bezahlen. Zahlen die beiden Gemeinden Gl. 11'000, so ist die Lehenschaft aufgehoben und gehört Gericht, Fall und Ehrschatz die diesen beiden Gemeinden. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, W.H.2
TitelAuskaufs-Recess zischem dem fürstlichen Gottshaus Einsiedeln einer - So dann den beiden löblichen Gemeinden Ägeri und Menzingen andern Teils, das Gericht, Fäll und Ehrschatz zu Menzingen betreffend. Das Gotteshaus Einsiedeln gibt den beiden Gemeinden Ägeri und Menzingen seine bisherige Fall- und Ehrschatz-Gerechtigkeit, samt den Fastnachtshühnern(?) zu kaufen, und zwar als ein Lehen des Gotteshauses um einen Lehenschilling von 20 Dukaten; dagegen werden die zwei Gesandten, die je nach Erwählung eines neuen Prälaten den Lehensschillingüberbringen wie eidgenössische Ehrengesandte gehalten und fraktiert und mit eines Diskretion oder Verehrung entlassen. Sollte dieser Lehensschillung nicht innert einem Jahre nach Erwählung eines Prälaten entrichtet werden, ist er doppelt zu bezahlen. Zahlen die beiden Gemeinden Gl. 11'000, so ist die Lehenschaft aufgehoben und gehört Gericht, Fall und Ehrschatz die diesen beiden Gemeinden.
Entstehungszeitraum
13. Dez 1678
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: W 1, S. 77 (KAE, B.16/67)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-10-24 15:24:48 / Mirjam Sidler
Aktualisiert2023-08-27 21:00:36 / Patricia Wilms  
2008-10-24 15:31:09 / Patricia Wilms
Permalink