Identifikation | |
Signatur | KAE, W.E.16 |
Titel | In dem Auskaufskontrakt zwischen dem Gotteshaus EInsiedeln und der Gemeinde Menzingen wurde betreffend die Huldigung der Gotteshausleute an den Abt abgeredet und beschlossen, dass auch dieses Recht auf die Gemeinde Menzingen transferiert und verkauft sein soll. Die Gemeinde Menzingen aber erklärte sich, dass sie den Gotteshausleuten zu Ägeri aus Freundschaft bei des damaligen Fürsten Lebzeiten als ihren Mitlandsleuten solche Huldigung nicht zumuten wollen, ihren habenden Rechten ohne Nachteil und Schaden. Sollten Gotteshausleute in Erstattung schuldiger Fälle und Ehrschätzen Fastnachthühnern, und was sie bisher dem Gotteshausgericht beigetragen, sich weiger, hat das Gotteshaus in seinen Kosten solche Rechte gegen die Gemeinde Menzingen flüssig zu machen. |
Entstehungszeitraum | 2. Jan 1679 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Objekttyp | Akte |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Findmittel | |
Sachverwandte Unterlagen | |
Standort | Aktenarchiv |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2008-10-24 10:25:08 / Mirjam Sidler |
Aktualisiert | 2023-08-19 23:29:16 / Patricia Wilms 2008-10-24 10:25:08 / Patricia Wilms |
Permalink | https://archiv.kloster-einsiedeln.ch/objects/71900 |