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Liste

KAE, F.GD.2 :: Copia Lehnbriefes, so die Gemeinde Nüziders von deren Herren von Schönau empfangen (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, F.GD.2
TitelCopia Lehnbriefes, so die Gemeinde Nüziders von deren Herren von Schönau empfangen
Entstehungszeitraum
20. Jan 1616
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

1mo Als 2. Deputiert, als Lehenträger der Gemeinde Nüziders erscheinen, verleiht ihnen Hh. Maag Jacob von Schönau, und Hector von R(?), als Vormündern der minderjährigen Hh. von Schönau, den selben Theil im andern halben Theil(?) Wein(?), Stein, Hanf, Obst, Zehenden zu Nüziders, auch allen anderen Dingen, was Zehenden gibt und geben soll. 2do Nichts davon aufgenommen, dann Kälber, und Fühlin Zehenden so den Hh. von Schönau von denen bemalten Stuten zu dem Kirchenschatz (doti Ecclesiae) zugehörig. 3io Mit folgenden Bedingnissen: dass die Gemeinde zu Nütziders, anstatt des gepflogenen Eheschatzes von einem silber vergulten Briefeper 40 (?) Sie für(?) ausGnaden, wegen ihrer angebotenen (?) (?) durch ihre Deputierte 30(?) zu Ehrsatz(?), so of das Lehen fällig, bezahlen sollen. (fidelia servitia Monasterio ultra centum annos non praestitere sedomni oblaeta occasione Einsidlensibus adversari probantur videat Index et acta.) 4to (?) einen leiblichen Eid zu Gottsgeterle(?), gehorsam, und gewärtig zu seyn, das Lehen zu verdienen. 5to Dies Lehen ohne Vorwüssen des Lehenherrn nicht zu versetzen, als zu bescherren(?). 6to Sollen auch nicht mehr dann 2 Lehenträger angenommen werden; nach dem Absterben das Lehen fällig wird, wie auch. 7mo Stau(?) solches auf Zeiten des Lehenherrn fällig wurde, soll die Gemeinde dessen auf ihre Kosten benachtiget werden. 8vo Sollen so oft dies Lehen fällig wird solches innert Jahres Frist wird nun empfangen. 9no Hat ihnen Hh. von Schönau gewilliget ohne Vorwüssen und Bittschreiben keinen Pfarrer zu setzen, daselben Collatur-Recht ohne Nachtheil (dieser Punkten ist ohngültig vid acta Juris Patronatus) actum 20. Jan. 1616. Extractus. Qunique Fratres de Schönau donant Monasterio Einsidlensi Jus Patronatus Ecclesiae in Nüziders. 3io cum ejus proventibus, decimis, emolumentis, commodis censibus honoribus, praerogativis ejsque fruendi, utendi, prout sibi placuerit, et viderit suo Monasterio melius conducere vid. orig. fasc. Y. No 1. (Datum 15. Maii 1632).

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Beschreibstoff: Papier

Findmittel

Summarium: F 4, S. 295 (KAE, B.16/47)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-02-15 13:31:19 / Walter Bersorger
Aktualisiert2022-08-16 10:49:49 / P. Gregor  
2022-08-16 10:49:49 / P. Gregor

2020-07-27 15:14:00 / Patricia Wilms
2008-02-15 13:31:19 / Walter Bersorger
Permalink