Identifikation | |
Signatur | KAE, F.OC.2 |
Titel | Rescript von oö (Oberösterreichischer) Regierung zu Innsbruck an h. Propst zu St. Gerold intimierend, dass vorläufiges Rescript unter 17. Juni keinen anderen Verstand jemahls gehabt habe als dass die Gemeinde Rankwyl gemäss dem vorangeregtem Kauf-Contract de anno 1657 (vid fasc. DB. Nor. 2) und darüber anno 1675 (vid §5) verrichteten Transaction die nothwendige Beholzung aus bedeuter(?) hinüber gelassen Waldungen ausgezeigt und ausgefolget werde. |
Entstehungszeitraum | 26. Aug 1710 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Objekttyp | Akte |
Inhalt und innere Ordnung | |
Form und Inhalt | NB.: Bis dahin erlaubte allso die Propstei St. Gerold ex gratia nach beliebiger Anwechung(?) denen Rankwylern in der ALp Frutz zu Holz war allso auch keine Gerechtigkeit. Fürst Maurus schreibt an hl. Baron Zech, dass das letztere Emanutum gegen ie Gemeinde Rankwyl noch nit ad Effectum gebracht, ersucht daher, dass hl. Verwalter von Feldkirch dahin befolchnet werde. 2do. Habe hl. Husch(?) von Feldkirch um etwas Holz in dem Frutz Wald hauwen zu dürfen gebetten. Fragt, ob die Bewilligung dessen rathsam wäre, oder ob solches denen Rankwyleren ein neues medium geben würde, neue quaerelas wider die Propstei einzulegen (Datum 25. Juni 1711 vod. lib. §21). Hl. Baron Zech antwortet, er werde nicht ermangeln hl. Verwalter zu Feldkirch anzubefehlen, die ergangene Resolutiones zu exequieren. 2do Möge wohl hl. Husch(?) etwas Holz bewilliget werden, dann obschon den Rankylern laut Contracts auf beschehentes ansuchen zu willfahren, hinderr solches doch nit, dass der Eigenthums-Frag auch einem andern etwas verwilligen könne. (Datum 14. Juli 1711 vid. lib. §22.) Herr Propst Chrysostomus Stadler, verlangt, dass hl. Verwalter zu Feldkirch beredter massen die Holz-Herdler(?) von Rankwyl abstrosse(?), und der Propstei der beschehene Schaden ersetzt werde mit dennen er sich für dieses mahl ohne die schuldigen nacher St. Gerold abzufordern, wolle begnügen lassen; Sonsten wurde er sich der Mittlen zu gebrauchen bemüssiget finden, durch welche man Gewalt thätige Dieben abzuwenden pfleget. (Datum 4. 8bris 1719 vid. lib. §23.) Chrysostomus Stadler Propst zu St. Gerold beklagt sich gegen hl. Verwalter zu Feldkirch, dass er seine Parola in Abstraffung deren fehlbahren und anverlangter Satisfaction von denen Rankwylern, so über ihnen ausgezeichnetes Holz, über die 500 Stämmen efällt, zu geben nicht gehalten und annoch seinem Amann vorwerfen dörfen, die Propstei habe selbsten gefarlet, da selbe zweiyen Rankwyleren etwas Holz theils verkauft, als wann das Erzhaus ésterreich von dem Verkauf dessen nicht berechtiget, gewesen wäre s. jedoch ist er unbirtig(?) auf gemachten VOrschlag einen Vergleich mit gutheissen seines ürsten zu treffen, wann zu vor ihme die gebührende Satisfaction widerfahren, und dieser Ãœberkommnus der Proprietet des Walds sowohl als der hochen ud niederer Inrisdiction unanchtheilig seyn werde. (Datum 1. xbris 1719 vid. lib. §24). |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Sprachen | Deutsch |
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen | Beschreibstoff: Papier Oblatensiegel. |
Findmittel | |
Sachverwandte Unterlagen | |
Standort | Aktenarchiv |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2008-02-13 13:53:30 / Walter Bersorger |
Aktualisiert | 2022-07-26 09:27:57 / P. Gregor 2022-07-26 09:27:57 / P. Gregor 2021-12-19 13:24:53 / Patricia Wilms 2008-02-13 13:53:30 / Walter Bersorger |
Permalink | https://archiv.kloster-einsiedeln.ch/objects/63453 |