Katalog  >
KAE :: Klosterarchiv Einsiedeln (Archiv)  >
A11 (Archiv)  >
F :: St. Gerold (Bestandsgruppe)  >
Temporalia (Bestandsgruppe)  >
KAE, F.CC :: Die Hand- und Rossfrohn zu St. Gerold und in der Herrschaft Blumenegg. (Bestand)  >
Liste

KAE, F.CC.1 :: Auszug Urbarii de anno 1678 (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, F.CC.1
TitelAuszug Urbarii de anno 1678
Entstehungszeitraum
9. Aug 1671
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Enthält: Da bey dem Huldigungs-Act Fürstens Augustini secundi Tumult und Weigerungen entstanden vid. ibi fasc. HB. So hat sich der Weibel zu St. Gerold ohnwüssend und ohnbegrüsst jdermäniglichen für einen Vorsserch(?) des Volks hervorgetan, und der frohe wegen Milderung begehrt, oder dass solche um ein Stück Geld möge abgekauft werden. Worauf auch etliche kommen, Jagende, sie haben Brief und Siegel, die ihnen gegeben worden, da Einsiedlen von Weingarten die Herrschaft erkauft, die lauten: dass sie nicht schuldig seyen, so viel zu frohnen, da ihnen verstprochen worden, sie bey ihren alten Gerechtigkeiten verbleiben zu lassen (ist anders nihts in diesen Brief) denen aber darauf ist geantwortet worden, man handle nichts wider ihre alte Gerechtigkeiten, weil sie in diesem Fahl niemals einige gehabt haben: die frohe sey ungemessen, welche auch absoluti und illimitate an das Gottshaus gekommen; und hat man sie der ohngemessnen Frohn durch deren Missvergnügten eigne Zeugnis überwiesen. 2do Zum Überfluss aber seynd mehrere Zeugschaffen verhört worden (Nota diese Missvergnügte waren, ut expis contextu zu erhohlen,die neue Unterthanen) welche bezeugte, dass nur zu Erbesserung des Schlossdachs zu Blumenegg die (?)an jedwedern gar oft gekommen, und die Frohn ungemessen, also, dass die Unterthanen unter dem Grafe von Sulz bis in das Klegrüw(?) in Frohn-Diensten gebraucht worden: auch haben die vom Sonntag bey Erbauung des nothen Brunnen allein in fünf Jahr jeder in 40. Tag gefrohnet, dem P. Prior alto a Waldkirch von Weingarten geantwortet: wann sie nächer bey Weingarten gewesen wären, man sie noch mehr wurde gebraucht haben. Idem sagt auch, dass die Vadutzer sehr wohl vergnügt wären, wann sie nur ein jeglicher 30. mahl im Jahr frohnen müssten und haben die Herren von Weingarten diese Missvergnügte für Rebellen ausgesprochen, welche auch gestraft werden. 3io Ist ein NB hier wegen der Frohn-Milderung 1mo dass zu von 12 Jäger gewesen, welche Frohn frey, jetzt aber nur zwei: und seyen die Frohnenfaul(?), daher sie öfters umgehe. 2do seye die Brüel mit 6 Pferden gepflüget worden, welche die Unterthanen anderwärts anschaffen müssten, weil ihre Saum los darzu nicht tauglich waren; jetzt aber brauche man den Pflug nicht mehr (wird jetzt wider gebraucht mit 2 Pferden, 4 Ochsen, mit sehr vielem unnützen Vok und Pflug, dann sie wüssen nicht darmit umbzugehen) 3io Seyen schlechte Wein Jahr gewesen, und wenig Pferd zur Frohn gebraucht werden. 4to Habe man jetzt 1 Magd Sommer und Winter und 2 Knecht zu Erleichterungder Frohn, so sie begehrt und billich darzu contribuieren werden. Diesen setze ich hinzu. 5to dass man jetzt under keine Frohn mehr in denen Weingärten zum Hauwen und zum Wimble braucht, so sie vor kurzen annoch das Wimblen halben gethan haben. Und gleich wie schon vor langen Zeiten das Weinleben hacken, aus Ursach, dass sie zu dieser Arbeit nicht geschickt waren, (?) Arbeit andern verständigen Leuten mit Kosten der Probstey verdinget, ihnen nachgelassen werden, allso seynd sie auch des Winlesens, aus gleicher Ursach, und mit des Hautthaus-Kosten enthoben. Und endlich wären noch viel andere Gelindigkeiten ausser der Frohnhabrkeit, zu erzählen, mit welchen die Unterthanen von der Probstey begnadet sind. Haec Acta fuerunt anno 1671 mense Augusto. Extractus deren Huldigungs-Acten unter Fürst Raphael. 3io bitten Ammann und Gerichtsleut, dass man selbe der Frohnen halber considerieren wolle, und selbige zu einem gewüssen Numerum reducieren, vorgebend, dass wegen Vielfältigkeit deroselben, einige veranlasset werden, aus der Herrschaft zu ziehen, und einige abgeschenkt werden dahin zu Heurathin darüber man ihnen geantwortet: dass sie bis dahrwo gnädig und mild gehalten werden, uns ollen wüssen, dass die Frohn anderstwo viel härter, und dass sie von der Probstey vielfältige Gnaden wegen dem Gottsdienst, Begräbnis geniesen; weilen aber die Frohn ungemessen, wolle und könne Fürst Raphael dem Gottshaus nichts vergeben, oder Zihl und Maus in der Frohn machen; sollen aber sonsten in Gnaden angesehen werden.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Extrakte in Heftform.

Findmittel

Summarium: F 3, S. 459 (KAE, B.16/46)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-02-11 14:53:44 / Christoph Staetzler
Aktualisiert2022-07-23 15:07:00 / P. Gregor  
2022-07-23 15:07:00 / P. Gregor

2020-11-20 21:21:20 / Patricia Wilms
2008-02-11 14:53:44 / Christoph Staetzler
Permalink