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KAE, F.WA :: Bedeckung des Kirchendaches und Turmes zu Bludesch. (Bestand)  >
Liste

KAE, F.WA.11 :: Ablösungsvertrag zwischen Abt Columban Brugger, namens und in Vertretung der Propstei St. Gerold, und Johann Fleisch, Pfarrer, und Albert Moosbruger, Vorsteher, namens der Kirchgemeinde Bludesch: Nachdem erwähnt worden, dass es rechtlich nicht fest stehe, ob das Stift Einsiedeln ev. die Propstei St. Gerold zur Erhaltung des Kirchen- und Turmdaches zur Hälfte oder ähnlich wie Weingarten mit einer Hälfte des Patronatsdrittels, also zu einem Sechstel zu concurrieren habe, werden folgende Punkte festgesetzt: 1. Das Stift Einsiedeln resp. die Propstei St. Gerold wird hiermit aus ihrer Baupflicht, wonach sie zur Unterhaltung des Turm- und Kirchendaches in Bludesch beizutragen hatte, gänzlich entlassen, so dass die Pfarrei Bludesch unter keinem Titel an genanntes Stift resp. Propstei eine Beitragsforderung erheben kann, sondern genannte Servitut gänzlich abgetan und abgelöst erklärt. 2. Als Ablösungssumme bezahlt das Stift Einsiedeln der einmaligen Betrag von 600 Kronen Ost.W. 3. Der Abt von Einsiedeln leistet zugleich einen gutscheinenden freiwilligen Beitrag an die eben im Gange befindliche Kirchendekoration in Bludesch. Das k.k. Bezirksgericht Bludenz, Abt. 1 verfacht diese Urkunde sub Folie 3508 (Tagebuchzahl 60 4/1) (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, F.WA.11
TitelAblösungsvertrag zwischen Abt Columban Brugger, namens und in Vertretung der Propstei St. Gerold, und Johann Fleisch, Pfarrer, und Albert Moosbruger, Vorsteher, namens der Kirchgemeinde Bludesch: Nachdem erwähnt worden, dass es rechtlich nicht fest stehe, ob das Stift Einsiedeln ev. die Propstei St. Gerold zur Erhaltung des Kirchen- und Turmdaches zur Hälfte oder ähnlich wie Weingarten mit einer Hälfte des Patronatsdrittels, also zu einem Sechstel zu concurrieren habe, werden folgende Punkte festgesetzt:
1. Das Stift Einsiedeln resp. die Propstei St. Gerold wird hiermit aus ihrer Baupflicht, wonach sie zur Unterhaltung des Turm- und Kirchendaches in Bludesch beizutragen hatte, gänzlich entlassen, so dass die Pfarrei Bludesch unter keinem Titel an genanntes Stift resp. Propstei eine Beitragsforderung erheben kann, sondern genannte Servitut gänzlich abgetan und abgelöst erklärt.
2. Als Ablösungssumme bezahlt das Stift Einsiedeln der einmaligen Betrag von 600 Kronen Ost.W.
3. Der Abt von Einsiedeln leistet zugleich einen gutscheinenden freiwilligen Beitrag an die eben im Gange befindliche Kirchendekoration in Bludesch.
Das k.k. Bezirksgericht Bludenz, Abt. 1 verfacht diese Urkunde sub Folie 3508 (Tagebuchzahl 60 4/1)
Entstehungszeitraum
7. Aug 1901
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Akteurinnen/AkteureP. Fridolin (Johann Wilhelm) Segmüller von Altstätten (1859–1933)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: F 2, S. 552 (KAE, B.16/45)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-02-08 09:55:55 / Julia Leisinger
Aktualisiert2022-07-09 10:45:16 / P. Gregor  

2020-09-21 21:58:38 / Patricia Wilms
2008-02-08 09:55:55 / Julia Leisinger
Permalink