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KAE, F.P.27 :: Historische Darstellun der Pfarrei Blons von Abt Basilius an Kirchgmeinde und Gemeindemitglieder von Blons (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, F.P.27
TitelHistorische Darstellun der Pfarrei Blons von Abt Basilius an Kirchgmeinde und Gemeindemitglieder von Blons
Entstehungszeitraum
18. Nov 1878
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Abt Basilius an die löbl. Kirchen- und Gemeinde-Vorsehung Blons. Urkundlich geschichtliche Darstellung der Pfarrei Blons, woraus hervorgeht:

  1. dass die Pfarrgemeinde Blons laut der Separations- und Errichtungs-Urkunde vom 20. Febr. 1689 und seitheriger Übung dem jeweiligen Pfarrer als jährliche (?) Besoldung 200 fl. samt den darin bestimmten (?)gebühren zu entrichten, sowie fÜr den baulichen Unterhalt der Kirchen- und Pfrundgebäude und andern daherigen gottesdienstlichen Bedürfnisse selbst zu sorgen hat, bis dazu ein eigener und genügender Fond vorhanden ist;
  2. dass laut gleichen Urkunde dem Kloster Einsiedeln mit einmüthiger Zustimmung der Gemeinde wohl das Patronatsrecht der neuen Pfarrei Blons, aber ohne irgendwelche bauliche Verpflichtung oder Reallast übertragen und von demselben auch übernommen worden ist, indem keinerlei Incorporationen von Gütern oder Gefallen gemacht wurden, die irgend eine solche Verpflichtung (?) können.
  3. dass die Bewohner von Blons und Valentschina laut Verkommnis vom 6. Febr. 1708 sich verpflichtet haben, den Brunnen beim Pfarrhof zu erstellen und zu unterhalten, dem Pfarrer das benöthigte Brennholz unentgeltlich zum Hause zu liefern, und zu allen Zeiten genügsames Zimmer und Dachholz zur Kirche und zum Pfarrhof zu geben und herbeizuschaffen;
  4. dass das Gesetz vom 25. Juni 1863 ausdrücklich besorgt: "die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der Kirchen- und Pfrundgebäude, Kirchhöfe, dann der Beischaffung der Kirchengarmente, Einrichtung und Erfordernisse obliegt vor allem jenen, welche hiezu durch herkommen, Stiftung, Vertrag oder sonstigen Rechtstitul verpflichtet sind;" und. der Patron habe nur in dem Falle den dritten Theil des Aufwandes auf sich zu nehmen, wenn nicht besondere (?)rechtliche Titul etwas Anderes bestimmen;
  5. dass die löbl. Vorsteherschaft Blons noch in jüngster Zeit (Zuschrift d.d. 12. Juli 1868) die bestimmte Erklärung abgegeben Neu sehen wir ein, dass wir sowohl nach dem Wortlaute der Errichtungs-Urkunde unserer Pfarrer, als auch nach der bisherigen Gepflogenheit keinerlei Rechtsansprüche auf irgendwelche gesetzliche Patronatsbeiträge haben, indem auch die früher angeführte Landesverordnung nur (?) Natur ist. Schliesslich die Erklärung, dass man die hohe k.k. Regierung das Pfrundeinkommen nicht aufbessern wolle, die Pfarrgemeinde selbst dazu verpflichtet sei, indem das Stift Einsiedeln keine derartigen Forderungen annehmen könne, und eher diese PFarrpfrund samt Patronatsrecht der Gemeinde oder der hohen k.k. Regierung anheimstellen müssten etc.
Akteurinnen/AkteureP. Basilius (Anton) Oberholzer von Uznach (1821–1895)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

2 Aktenstücke.

Findmittel

Summarium: F 2, S. 16 (KAE, B.16/45)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-01-23 16:20:31 / Bettina Rau
Aktualisiert2022-07-06 14:43:41 / P. Gregor  

2019-11-07 21:17:37 / Patricia Wilms
2019-11-07 20:50:13 / Patricia Wilms
2008-01-23 16:21:03 / Bettina Rau
Permalink