Identifikation | |
Signatur | KAE, F.P.21 |
Titel | Erklärung Abt Heinrichs an die löbl. Vorsteherschaft der Gemeinde Blons, dass nicht das Stift Einsiedeln als Patron dasiger Pfarrpfründe, wohl aber die Gemeinde Blons selbst durch die von ihren die Gemeinde Blons selbst durch die von ihnen citierte Landesverordnung vom 25. Juni 1863, (No. 16 supra) sowie durch das bezügliche Instrumentum Separationis et Erectionis de dato 20. Febr. 1689 (No. 2 supra) und ebenso durch seitherige Uebung verpflichtet sei, alle und jede Bau- und Erhaltungskosten Ihre Kirchen- und Pfrundgebäude ausschliesslich und allein zu tragen; und wem das Stift in Fällen der Rath oder bei ganz ausserordentlichen Bedürfnissen einen freiwilligen Beitrag leiste, so geschehe das keineswegs aus Pflicht oder Schuldigkeit, sondern nur aus Güte und mildem Sinn gegen eine Gemeinde, mit der dasselbe in seelsorglicher Beziehung in näherer Verbindung stehe. |
Entstehungszeitraum | 14. Jun 1868 |
Verzeichnungsstufe | Einzelstück |
Objekttyp | Akte |
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen | |
Zugangsbestimmungen / Sperrfrist | öffentlich |
Findmittel | |
Sachverwandte Unterlagen | |
Standort | Aktenarchiv |
Verzeichnungskontrolle | |
Erstellt | 2008-01-23 16:07:08 / Bettina Rau |
Aktualisiert | 2022-07-06 14:36:01 / P. Gregor 2022-07-06 14:35:36 / P. Gregor 2019-11-02 21:58:00 / Patricia Wilms 2008-01-23 16:07:08 / Bettina Rau |
Permalink | https://archiv.kloster-einsiedeln.ch/objects/62628 |