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KAE, A.KE.7b :: Vermächtnis der Jungfrau Fluglüsterin mit den Pflichten für die Erzbruderschaft des hl. Rosenkranzes (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, A.KE.7b
TitelVermächtnis der Jungfrau Fluglüsterin mit den Pflichten für die Erzbruderschaft des hl. Rosenkranzes
Entstehungszeitraum
16. Aug 1772
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt
  1. Jungfrau Fluglüsterin vermacht der Rosenkranzbruderschaft 500 Gulden, und bestimmt, dass nach ihrem Tode jährlich 7 hl. Mess gelesen werden.
  2. Bei Verminderung des Kapitals soll auch die Zahl der hl. Messen vermindert, beim Verlust desselben muss keine gelesen werden.
  3. Der hochw. P. Präses kann die hl. Messen jedes Jahr lesen, wann er will.
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 6, S. 619 (KAE, B.16/7)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-09-04 16:20:38 / Myrta Geissmann
Aktualisiert2024-01-17 10:50:26 / P. Gregor  
2017-11-10 15:55:51 / P. Gregor

2016-10-18 15:33:05 / Patricia Wilms
2016-10-18 15:29:30 / Patricia Wilms
2006-09-04 16:20:38 / Myrta Geissmann
Permalink