Darin:
- Authentik zum Kreuzvestibul v. P. Otto Bitschnau (7. April 1825)
- Verordnung betr. "Übernahme der Beerdigungskosten durch den Bezirk Einsiedeln" (18. Feb. 1892)
- Regulativ "für den Gesangdirektor beim Gottesdienst der Schuljungend von Einsiedeln (undatiert), Kommentar mit Bleistift "Abschrift hat Herr Pfarrer P...."
Verschiedene Aufrufe zur Abstimmung über die Änderung des Tanzgesetzes 1893:
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2 Expl. Aufruf des Bischofs von Chur und d. Seelsorgegeistlichkeit des Kantons SZ "an das katholische Volk und sämtliche Einwohner des Kantons Schwyz" betr. Abstimmung über die Änderung des Tanzgesetzes vom 4. Juni 1893 (ein Exemplar mit der Bitte, diesen Aufruf von der Kanzel zu verlesen!):
"... Die Genusssucht wird wohl eine Hauptursache der neuen Tanzvorlage sein ... dass häufiges Tanzen die Genusssucht steigert, oft bis zur Unersättlichkeit, das Pflichtgefühl aber abstumpft, dass es gefährliche Leidenschaften entfacht, der Gewissenhaftigkeit aber und der Sittenreinheit Eintrag tut. ... Darum, katholische Männer und Jünglinge, weiset zurück dieses neue Tanzgesetz, welches dazu angethan ist, Arbeitsscheu, Verschwendung und Verarmung zu pflanzen! ... Warnende Beispiele fehlen nicht!"
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Flugblatt mit Aufruf an die stimmfähigen Bürger von Dorf und Land über das Tanzgesetz, weil der Einsiedler Anzeiger keine Artikel annehmen wollte, die die Annahme des Tanzgesetzes befürworten.
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Flugblatt mit Aufforderung an "die Bürger des Kantons Schwyz" die Änderungen des Tanzgesetzes anzunehnmen: "Unsere Vorfahren wussten nichts von Einschränkungen der Tanzfreiheit. Waren sie deshalb weniger religiös, weniger sittlich? Stammen die vielen Verbrechen der Neuzeit von den Tanzböden her? ... Die Schwyzerische Geistlichkeit hat den sonntäglichen Gottesdienst zu einer Kundgebung gegen das Volksbegehren missbraucht. Könnt Ihr einen solchen Eingriff in die Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes gutheissen?
Mitbürger! Erweist Euch als selbständige, unabhängige Männer, geht nächsten Sonntag am 4. Juni zur Abstimmmung..."
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