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KAE, A.GD.23 :: Erkanntnis des Bezirksrats von Einsiedeln: dass immer das Kloster die Friedhofsmauer unterhalten habe, dafür spreche auch die Entrichtung des Friedhofszinses an das Kloster; der Bezirksrat glaube, erwarten und fordern zu dürfen, dass das Kloster auch weiterhin die Friedhofsmauer unterhalte, wenn es nicht urkundlich beweisen könne, dass der Bezirksrat die Verpflichtungen dazu habe (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, A.GD.23
TitelErkanntnis des Bezirksrats von Einsiedeln: dass immer das Kloster die Friedhofsmauer unterhalten habe, dafür spreche auch die Entrichtung des Friedhofszinses an das Kloster; der Bezirksrat glaube, erwarten und fordern zu dürfen, dass das Kloster auch weiterhin die Friedhofsmauer unterhalte, wenn es nicht urkundlich beweisen könne, dass der Bezirksrat die Verpflichtungen dazu habe
Entstehungszeitraum
2. Apr 1835
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 5, S. 334 (KAE, B.16/6)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-08-18 11:15:40 / Walter Bersorger
Aktualisiert2024-01-02 09:23:30 / P. Gregor  
2017-07-26 09:18:04 / P. Gregor

2012-12-22 10:56:32 / Esther Stofer
2006-08-18 11:15:40 / Walter Bersorger
Permalink