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Liste

KAE, A.OB :: Die Weise der Abtwahl in Einsiedeln (Modus electionis abbatis Eremitani) (Serie)

Identifikation
SignaturKAE, A.OB
TitelDie Weise der Abtwahl in Einsiedeln (Modus electionis abbatis Eremitani)
Entstehungszeitraum1349 – 1933
VerzeichnungsstufeSerie
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 3, S. 550 (KAE, B.16/4)

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Vermutlich stimmen hier die (bereits von Henggeler erstellten) Verweise auf die Documenta Archivii Einsiedlensis (und viceversa) nicht alle.
KAE, A.OB.2 scheint nicht Documenta, C, Seite 1, Stück II zu sein.
KAE, A.OB.3 scheint Documenta, C, Seite 1 Stück II zu sein.
KAE, A.OB.4 scheint nicht Documenta, C, Seite 2, Stück III zu sein.
KAE, A.OB.7 ist vermutlich nicht Documenta, C, Seite 8, Nr. IV.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2023-10-31 09:28:01 / P. Gregor  
2023-01-21 11:42:06 / P. Gregor
2008-12-03 11:37:07 / P. Gregor
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, A.OB.1 Abt Thüring von Disentis bezeugt dem Bischof von Konstanz, dass im Stifte Einsiedeln, wo er vor seinem Amtsantritt in Disentis als Konventuale weilte, von alter Zeit her kein Subdiakon zur Teilnahme an der Abtwahl zugelassen wurde 1. Jan 1349 Dossier digitalisiert | öffentlich
KAE, A.OB.2 Abtwahl nach Art und Weise des Skrutiniums mit Auftragswahl (scrutinium cum compromisso), approbiert von Notar Florinus Flerch, beschrieben für den Abt von Muri 1750 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.3 Notwendige Voraussetzungen für die Abtwahl nach Art und Weise des Skrutiniums nach dem Kapitel des Dekrets "Quia propter" über die Wahl usw. Weiters ein Formular des Wahldokuments für diese Art 1654 Dossier: Akte öffentlich
KAE, A.OB.4 Eine andere Form der Abtwahl 1654 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.5 Eine andere Form der Abtwahl nach Art der begrenzten oder gemischten Auftragswahl mit Skrutinium (via compromissi limitati vel mixti cum scrutinio), die in nicht wenigen Klöster der Schweizer Benediktinerkongregation immerhin teilweise üblich ist und vom Heiligen Stuhl als kanonisch anerkannt ist. 1654 Dossier öffentlich
KAE, A.OB.6 Aufzeichnungen von Abt Plazidus Reimann über die in durchgeführten Wahlen verwendete Wahlform und die eingesetzten Vorsitzenden und Skrutatoren (Wahlprüfer). 1629 – 1670 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.7 Protokoll oder Dekret über die Wahl des Abtes von Fischingen durch Auftragswahl (per viam compromissi) 1600 – 1700 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.8 Protokoll über die Wahl des Abtes von St. Gallen 17. Dez 1654 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.9 Wahlform durch geheime Wahl (Skrutinium), die gemäss dem Kapitel des Dekrets "Quia propter" über die Wahl und des Dekretes des Konsistoriums in Rom im Kloster Einsiedeln üblich geworden ist 1654 – 1740 Dossier öffentlich
KAE, A.OB.10 Formular für die Wahlurkunde für die Form der reinen Skrutiniums-Wahl 1700 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.11 Glaubensbekenntnis, das vom neugewählten Abt zu leisten ist 1650 – 1700 Dossier öffentlich
KAE, A.OB.12 Eine andere Wahlform gemäss der Statuten der Schweizer Benediktinerkongregation, aufgeschrieben von P. Kolumban Ochsner; mit angehängtem Formular für ein Protokoll über die Wahl per compromissum mit Skrutinium (Auftragswahl mit Wahlprüfung) 1650 Einzelstück: Buch öffentlich
KAE, A.OB.13 Abhandlungen über die Wahl nach Art der begrenzten oder gemischten Auftragswahl mit Skrutinium (Wahlprüfung) (Modus compromissi limitati seu mixti cum scrutinio), teils von P. Kolumban Ochsner, teils von Abt Augustin Reding 1630 – 1690 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.14 Antwort von Abt Franziskus von Firmian [Protektor der Schweizer Benediktinerkongregation in Rom] an Abt Cölestin Sfondrati von St. Gallen über die Anwesenheit des Auditors der Nuntiatur im Namen des Nuntius bei den Abtwahlen in Einsiedeln 29. Mai 1688 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.15 Abt Cölestin Sfondrati schreibt an die Äbte der Schweizer Benediktinerkongregation über die Botschaft des Papstes, dass er an den Nuntius geschrieben habe, dass zukünftig niemand den Nuntius als Vorsitzenden bei den Abtwahlen vertreten dürfe; wenn er selbst nicht wolle oder nicht anwesend sein könne, verbleibe die ganze Aufgabe bei der Kongregation 7. Jul 1696 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.16 Formel, vom apostolischen Nuntius betreffend Aufnahme des Prozesses über den neu erwählten Abt zu erbitten 1800 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.17 Formeln für verschiedene Aufgaben des apostolischen Notars bei der Wahl eines neuen Abtes 1800 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.18 Formel, dem Volk die Neuwahl zu verkünden 23. Apr 1846 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.19 Über die Ungültigkeit einer Abtwahl 1850 – 1900 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.20 Innozenz IV. ernennt Nikolaus v. Gutenberg von der Reichenau zum Abt von Einsiedeln 13. Nov 1357 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.OB.21 Abtwahl in der Schweizer Benediktinerkongregation 1933 Dossier: 2 Akten Standard Schutzfrist
KAE, A.OB.22 Wahlform durch Skrutinium 1905 Dossier: 2 Akten Standard Schutzfrist
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