Signatur | Titel | Datum | Verzeichnungsstufe | Sonstiges | |
---|---|---|---|---|---|
KAE, A.DC.1 | Abt Johannes I. von Schwanden und der Konvent von Einsiedeln treffen Bestimmungen über sichere Aufbewahrung des Konventssiegels, dass es in der Kiste der Sakristei aufzubewahren und mit zwei Schlüsseln zu verschliessen sei, wovon der eine in der Hand des Abts, der andere in der eines Konventualen liegen soll; bei Meinungsverschiedenheiten über den Gebrauch des Siegels zwischen Abt und Konvent soll Albert von Uerikon, Kirchherr zu Alt-Rapperswil, als Schiedsrichter entscheiden | 1. Aug 1314 | Einzelstück: Urkunde | digitalisiert | öffentlich | |
KAE, A.DC.2 | Statuten des Kapitels unter Abt Maurus von Roll zum Gebrauch des Konventssiegels | 20. Sep 1703 | Einzelstück: Akte | öffentlich |
1 bis 2 von 2 Einträge