Signatur | Titel | Datum | Verzeichnungsstufe | Sonstiges | |
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KAE, A.T.1 | Bischof Johann Franz II. von Stauffenberg zu Konstanz beschwert sich bei Abt Nikolaus Imfeld, dass dieser die Weihe der Kirche von Eschenz selbst vorgenommen habe und verlangt eine Erklärung. | 5. Jan 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.2 | Abt Nikolaus Imfeld erklärt gegenüber dem Bischof zu Konstanz, Johann Franz II. von Stauffenberg, dass die Weihe der Kirche von Eschenz rechtens gewesen sei, da diese dem Kloster Einsiedeln inkorporiert sei | 9. Jan 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.3 | Schreiben des Bischofs zu Konstanz, Johann Franz II. von Stauffenberg, an Abt Nikolaus Imfeld, dass die Weihe von Kirchen, und damit auch jene in Eschenz, den Bischöfen vorbehalten sei | 27. Feb 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.4 | Schreiben des Bischofs zu Konstanz, Johann Franz II. von Stauffenberg, an Abt Nikolaus Imfeld, dass alle Kirchweihen durch Einsiedler Äbte, die er nicht erlaubt habe, ungültig seien. Falls die Äbte von Einsiedeln ein besonderes Privileg für Kirchweihen besitzen, solle er es vorlegen. | 12. Mai 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.5 | Antwortschreiben von Abt Nikolaus Imfeld an den Bischof zu Konstanz, Johann Franz II. von Stauffenberg, dass alle Kirchweihen durch Einsiedler Äbte öffentlich vorgenommen und gerade unter Abt Raphael Gottrau, der das Konkordat mit dem Bistum Konstanz ausgehandelt habe, nie angemahnt worden seien. Er wolle das Recht, Kirchweihen vorzunehmen, auf jeden Fall behaupten. | 14. Mai 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.6 | Mandat des Apostolischen Nuntius, dass das Bistum Konstanz von Behinderungen des Abtes von Einsiedeln im Recht Kirchen zu weihen, ablassen soll | 21. Mai 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.7 | Kopie Appellation an den Heiligen Stuhl in Rom durch das Domkapitel von Konstanz im Fall des Rechtes Kirchen zu weihen gegen die Einmischung der Nuntiatur; Konstanz | 16. Jun 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.8 | Brief des Bischofs von Konstanz, Johann Franz II. von Stauffenberg, an den Apostolischen Nuntius: 1. Der Bischof besteht darauf, dass das Privileg, Kirchen zu weihen, den Äbten von Einsiedeln nur in der Zeit andauernder Häresie zugestanden worden war, und seither nicht weiter bestehe. 2. Er könne den Aufruf der Nuntiatur nicht akzeptieren, da es ohne Zustimmung von seiner Seite geschehen sei. | 24. Aug 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.9 | Vidimus der Supplik des Promotor fiscalis der bischöflichen Kurie von Konstanz an die Kongregation der Kardinäle, dass sie erklären möge, das Recht feierlich Kirchen zu weihen stehe dem Abt von Einsiedeln keineswegs zu | 4. Jul 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.10 | Vidimus des Antwortschreibens des Kardinals Gentile an den Konstanzer Bischof auf dessen Supplik, dass der Bischof den Abt von Einsiedeln ermahnen müsse, dass er über seine Rechte vor der Kongregation angehört werde | 4. Jul 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.11 | Information des Konstanzer Bischofs über den Stand des Streites an die Kardinäle | 26. Sep 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.12 | Kopie der öffentlichen Vorladung des Bischofs von Konstanz, Johann Franz II. von Stauffenberg, dass der Abt von Einsiedeln, Nikolaus II. Imfeld, vor dem Bischof selbst oder der bischöflichen Kurie sein vorgebliches Privileg, Kirchen weihen zu dürfen, innerhalb eines Monats vorweisen möge | 19. Nov 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.13 | Einspruch gegen die Vorladung Einsiedelns, die der Dekan in Abwesenheit des Abtes ablehnt zu akzeptieren, weil eine Einmischung vom Bischof in die Jurisdiktion des Klosters nicht geschätzt werde | 19. Nov 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.14 | Protest des Abtes Nikolaus II. Imfeld gegen die unrechtmässige und unangemessene Vorladung durch den Bischof von Konstanz ausgeführt durch den Promotor fiscalis | 27. Nov 1739 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.15 | Notariatsinstrument des Dekretes des Proauditors Lamius, durch das er auf das Drängen Einsiedelns hin erklärt, dass der Fall des Rechtes zur Weihe von Kirchen, von der Kongregation fernzuhalten sei und die erste Anhörung dieses Falles das Gericht der Nuntiatur betrifft | 23. Mär 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.16 | Abt Nikolaus II. Imfeld befiehlt P. Georg Walder, Vikar von Eschenz, dass er das Dekret des Lamius dem Konstanzer Promotor Fiscalis einreiche zusammen mit den Zitationsdekreten der Nuntiatur | 11. Jun 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.17 | Brief von P. Georg Walder an Abt Nikolaus II. Imfeld, dass der Vertreter von Konstanz (der Promotor fiscalis) die Kopien der Vorladungen ohne jede Widerrede aus seiner Hand angenommen habe | 18. Jun 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.18 | Urteil des Apostolischen Nuntius, Kardinal Carlo Francesco Durini: 1. Er stellt fest, dass die Äbte von Einsiedeln seit zwei Jahrhunderten unter verschiedenen Umständen viele und verschiedene feierliche und öffentliche Weiheakte von Kirchen durchgeführt haben, ohne dass dies jemals beanstandet wurde. 2. Er bestimmt, dass der Abt von Einsiedeln in seinen Recht zu unterstützen sei, Kirchen und Kapellen zu weihen, die seinem Kloster unterstellt und inkorporiert sind. 3. Er verbietet der bischöflichen Kurie von Konstanz den Abt von Einsiedeln in diesem Recht zu behindern. | 7. Jul 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.19 | Brief des Kanzlers der Nuntiatur, in dem er feststellt: 1. dass auf die angehängte Vorladung vor Gericht des Fiskals von Konstanz am siebzigsten Tage niemand erscheinen war; 2. dass diese bestimmte Sentenz über den Besitz des Rechtes Kirchen zu weihen, rechtmässig promulgiert worden war. | 8. Jul 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.20 | Anweisung von Abt Nikolaus II. Imfeld an P. Georg Walder, das Urteil der Nuntiatur dem den Fiskal von Konstanz einzureichen | 8. Aug 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.21 | Notariatsinstrument des Kanzlers der Nuntiatur: 1. Er bestätigt, dass die definitive Sentenz im Fall des Weiherechts für Kirchen in der Kanzlei der Nuntiatur publiziert worden war 2. dass von Seiten des Fiskals von Konstanz bis heute kein Einspruch in der Nuntiatur eingegangen ist. | 19. Okt 1740 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.22 | Anweisung für P. Joseph von Roll, nach Rom zu gehen, um dort alte Privilegien erneuern zu lassen und zugleich verschiedene neue vom Papst zu erlangen | 22. Jan 1742 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.23 | Brief von P. Joseph von Roll aus Rom, in dem er die nutzlose Audienz beim Papst beschreibt | 24. Mär 1742 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.24 | Zusammenkunft zwischen P. Joseph von Roll, dem Agenten Saltarelli und Gregorio Quinzani, dem Patron unserer Sache, dem es scheint, dass keine neue Bulle zur Bestätigung des Rechtes des Abtes von Einsiedeln, Kirchen zu weihen, erbeten werde solle | 1742 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.25 | Notariatsinstrument von P. Georg Walder, Kapitular von Einsiedeln und Apostolischer Notar: 1. Die Synode des Bistums Konstanz ermahnte durch einen Brief vom 15. März 1745 den Abt von Einsiedeln, Nikolaus Imfeld, dass er sich nach dem Dekret des Konzils von Trient bemühen müsse, dass seine Beichtväter für die Nonnen innerhalb von drei Wochen durch den Bischof von Konstanz betätigt werden. 2. Abt Nikolaus Imfeld schickt P. Georg Walder mit einem Protest- und Appellationsschreiben an den Heiligen Stuhl nach Konstanz zum Generalvikar, was hiermit öffentlich bezeugt ist. | 6. Apr 1745 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.26 | Notariatsinstrument von Johann Leopold Spinder, Apostolischer Notar, das die Akten einer Audienz mit Abt Nikolaus II. Imfeld enthält, in der Josef Antonius Custer, Dekan und Pfarrer in Uznach, dem Abt ein vom Bistum Konstanz zusammengestelltes Protestschreiben aushändigen wollte, das der Abt jedoch weder anzunehmen noch anzuhören begehrte, da der Fall schon nach Rom abgetreten worden sei. | 27. Apr 1745 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.27 | Brief des Bischofs von Konstanz, Kasimir Anton von Sickingen, an die Kardinäle, in dem er folgende Streitfrage darlegt: Die Beichtväter der Nonnen, wenn auch in anderen Angelegenheiten exemt, bedürfen doch wohl einer speziellen Genehmigung des Bischofs, solange nicht entgegengesetzte Gebräuche eingeführt wurden und dem entgegenstehen; sie versichern ja auch, dass dieser Zweifel aufgelöst werde, sagt er, und bis dahin bittet er, dass auch gegen den Abt von Einsiedeln eine Sentenz erlassen werde, weil dies er ja kein abgetrenntes Territorium besitze. | 6. Aug 1745 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.28 | Information auf Befehl der Kardinäle vom Nuntius formuliert und an dieselben zurückgesandt im Fall der Beichtväter für Nonnen des Klosters Einsiedeln. Enthält eine Beschreibung der Gründung und Leitung der Nonnenklöster durch das Kloster Einsiedeln, Argumente für die Einsiedler Seite und die Überlegung des Nuntius, der dem Kloster Einsiedeln gewogen ist. Weiters begehrt das Konsistorium von Konstanz vom Abt von Einsiedeln, Nikolaus II. Imfeld, Auskunft, warum das Kommissariat ohne die Fortsetzung der Erlaubnis zu begehren | 23. Okt 1745 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.29 | Dekret des Apostolischen Nuntius: Auf die Petition Einsiedelns hin entschied der Nuntius, dass das auf Befehl der Konstanzer Kurie gedruckte Buch mit dem Titel "Katalog der kirchlichen Personen und Orte der Diözese Konstanz", in dem verschiedene Vorentscheide gegen Einsiedeln enthalten sind, gegen Einsiedeln keinerlei Wirkkraft und Argument habe. | 17. Jan 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.30 | Sentenz des Nuntius: 1. Die bischöfliche Kurie von Konstanz äusserte, dass sie die Einsiedler Privilegien stören werde. 2. Der Nuntius befiehlt, dass diese Kurie sich entweder von allen Störungen und Beschwerlichkeiten dieser Art enthalte oder innerhalb von 15 Tagen vor der Nutiatur erscheine. | 25. Mär 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.31 | Schreiben des Rats von Schwyz an den Amtsvogt der Waldstatt, in den Rechtsstreit zwischen dem Bistum Konstanz und dem Kloster Einsiedeln einzugreifen. Enthält einen Brief des Rats von Schwyz an Abt Nikolaus II. Imfeld von Einsiedeln. | 6. Mär 1746 | Dossier | ||
KAE, A.T.32 | Brief des römischen Agenten Einsiedelns, Saltarelli: 1. dass der Fall, in dem über die Beichtväter für die Nonnen entschieden wird, an diesem Tag der Kongregation vorgelegt worden war, 2. dass der Papst den Kardinälen untersagt hatte, eine Sentenz zu veröffentlichen, 3. dass der Papst nach der Sentenz der Kardinäle befohlen hatte, dass für unseren Fall die Antwort folge: in der Überlegung. | 6. Aug 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.33 | Brief von Herrn Hauser, Alt-Landammann von Glarus, dass der König von Neapel, Karl VII., Einsiedeln beim Papst im Streit um die Beichtväter für die Nonnen unterstütze | 10. Aug 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.34 | Bericht von Alt-Landammann von Glarus Hauser über eine Audienz beim Papst wegen des Streites um die Beichtväter für Nonnen, bei der der Papst geantwortet hat, dass der Abt von Einsiedeln in dem Fall vor der Kongregation abgewiesen wurde, weil das erbetene Privileg den päpstlichen Bullen widersprechend sei, in dieser Sache dieses Recht auch für exemte und immediate Klöster beschränken. Weil er aber um die Heiligkeit und die Verdienste des Klosters Einsiedeln wisse, habe er befohlen, dass die letzte Entscheidung an ihn übertragen werde; er werde selbst dafür Sorge tragen | 13. Aug 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.35 | Bitt-Libell im Namen des Abtes von Einsiedeln, Nikolaus II. Imfeld, an Papst Benedikt XIV., dass nach der Antwort, dass der Fall in der Überlegung sei, der Papst entscheiden möge, dass entweder die Äbte von Einsiedeln von ihm ab ihre Beichtväter für die Nonnen ernennen können, nachdem sie dazu gleichsam eigens vom Heiligen Stuhl berechtigt worden sind, oder dass sie wenigstens durch den Apostolischen Nuntius ernannt werden. | 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.36 | Bittschrift des Standes Glarus, in welcher derselbe den Papst bittet, dem Abt von Einsiedeln das Recht, die Beichtväter für die Nonnen zu approbieren wegen der Heiligkeit des Ortes, der Gelehrtheit und Seeleneifer der Konventualen zu bestätigen. Mit der Antwort, dass es wegen dem Dekret der Kongregation nicht geschehen könne. | 22. Dez 1746 | Dossier | ||
KAE, A.T.37 | Anweisung über die Vereinigungs-Behandlungen mit Konstanz wegen der Beichtväter für die Nonnen, welche dem Propst Joseph von Roll aufgetragen worden. 1. Soll dem Bischof, Kasimir Anton von Sickingen, gemeldet werden, dass Einsiedeln nicht umgehen wolle, sich nach der eröffneten Gemüths-Neigung seiner päpstlichen Heiligkeit beym Herren Bischof um die Approbation der Klosterfrauenbeichtiger umzusehen. 2. Soll angesucht werden, dass die Delegatio approbandi auf etwa 15 Jahre an den Abt übertragen würde | 8. Nov 1746 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.38 | Antwort des Bischofs von Konstanz, Kasimir Anton von Sickingen, an Abt Nikolaus II. Imfeld, dass er gerne in die Einigung im Streit um die Ernennung der Beichtväter für die Nonnen, die der Abt über P. Josef von Roll vorgeschlagen hat, einwillige | 28. Apr 1747 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.39 | Befugnis von Kasimir Anton von Sickingen, Bischof von Konstanz, beschlossen für Nikolaus II. Imfeld, Abt von Einsiedeln. 1. Der Bischof erteilt dem Abt von Einsiedeln auf dessen Bitten die Befugnis, Beichtväter für die Nonnen in den Klöstern Au und Fahr im Namen des Bischofs zu ernennen. 2. So aber, dass vom Bischof die kostenlose Approbation für jeden als geeignet erfundenen und erwählten verlangt werden muss. 3. Dies sei gültig nur für zehn Jahre. | 12. Mai 1747 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.40 | Protokoll einer Konferenz in Sonnenberg, im Jahr 1752, am 16. und 17. Mai, mit der Unterschrift des Generalvikars und Fiskals des Bistums Konstanz, bei der anwesend waren der Abt von Einsiedeln, Nikolaus II. Imfeld, der Generalvikar und Fiskal vom Bistum Konstanz und drei Kapitulare von Einsiedeln, über verschiedene Fragen der Weihe von Kirchen und der Ernennung und Rechte von Geistlichen in den Gebieten, in denen sowohl das Bistum Konstanz als auch das Kloster Einsiedeln Rechte haben. | 16. Mai 1752 – 17. Mai 1752 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.41 | Entwurf und Vergleichsrezess der strittigen Punkt zwischen Konstanz und Einsiedeln | 1752 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.42 | Kurze Aufzählung der mit dem Bistum Konstanz geschlossenen Einigungen. Abt Nikolaus II. Imfeld hat dem Kapitel von Einsiedeln die Akten (der Besprechung) von Sonnenberg vorgelegt. Viele Kapitularen haben für eine Vertagung gestimmt, bis der Abt eine neue Zusammenstellung vorstelle | 1752 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.43 | Konzept der Einigungen mit dem Bistum Konstanz, von Abt Nikolaus II. Imfeld dem Kapitel vorgelegt: 1. Das Recht Kirchen zu weihen, kommt dem Abt in Einsiedeln, Freienbach, Pfäffikon, Feusisberg und Fahr zu; in den übrigen inkorporierten Orten und den Patronats-Pfarreien ist es erlaubt Messen und Vespern mit Pontifikalien zu feiern. 2. Die Benefizianten versprechen dem Kollator Ehrfurcht und Unterordnung in priesterlichen Vertrauen. 3. Das Spolienrecht verbleibt in den Pfründen nach Recht oder langer Gewohnheit beim Abt. 4. Im Fall des Todes eines Benefizianten werden Begräbnis, Versiegelung und Siegelöffnung vom bischöflichen Dekan und einem Gesandten Einsiedelns gemeinsam durchgeführt. 5. In geistlichen Angelegenheiten verkündet und entscheidet der Bischof über Benedizianten oder das Volk, insofern nicht Privilegien oder Rechte Einsiedelns dem entgegenstehen. 6. Die bischöflichen Patente werden in der Einsiedler Klosterkirche unter dem Namen des Abtes verkündet, so dass die Veröffentlichung den Rechten Einsiedelns in dessen Kirche nicht vorgreift. 7. Auf ewig überträgt der Bischof dem Abt die Befähigung die Beichtväter der Nonnen zu überprüfen. 8. Dasselbe Recht wird dem Abt über die Regularen in den Pfründen Freienbach, Feusisberg und Eschenz gegeben, diese zu untersuchen. 9. Die Regularen sind dem für die Angelegenheiten ausgesetzt, für die bischöfliche, nicht solche durch den Dekan oder andere spezielle, Visitationen der Seelsorge gemäss den Einigungen des Jahres 1693, Artikel 4, erlaubt sind. 10. Es steht dem Abt die Vollmacht zu, die Empfehlungsbriefe für seine Mönche jedwedem Bischof für jedwede Weihen zu geben. 11. Die Steuern für das Lehen in Gachnang und die Mühle in Eschlikon fallen beim Tod des direkten Herrn, des Vasallen und des unterstellten Zöllners der bischöflichen Sorge zu. 12. Die Einigungen des Jahres 1693 behalten, insoweit sie hier nicht geändert wurden, ihre volle Gültigkeit und alle übrigen Rechte bleiben unverletzt. | 1752 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.44 | Bevollmächtigungskopie auf zehn Jahre, für Abt Nikolaus Imfeld vom Bischof von Konstanz ausgestellt, die Beichtväter in den Klöstern Au und Fahr zu überprüfen und zu wählen | 1. Mär 1762 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.45 | Schreiben von Abt Nikolaus Imfeld an den Generalvikar von Konstanz, in welchem er sich beklagt, dass man "formulas approbationis fratrum" geändert, die Worte "Einsiedlensis monasterii, Constantiensis dioecesis etc. etc." eingerückt. | 31. Mär 1762 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.T.46 | Bericht von Fr. Friedrich Nager über das Examen in Konstanz. Bemerkungen dazu von P. Otmar Ruepp. - Die Examinatoren gaben die Exemtion zu, bestritten aber das Recht ohne Dimissonalien des eigenen Bischofs überall weihen lassen zu dürfen, und noch mehr das Recht von bischöflichen Reservaten zu absolvieren. Die cura monialium wurde den Geweihten nicht gewährt | 23. Mai 1777 – 24. Mai 1777 | Einzelstück: Akte |
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