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KAE, B.TF-03.5 :: Original der Ratsbeschlusses des Gesessenen Rats zu Schwyz: Weil das Kloster seine Steuern direkt an den Kanton entrichtet, können weder das Kloster selbst, noch die Statthalterei Pfäffikon verpflichtet werden, einen Drittel an die Kantonssteuer des Bezirks Pfäffikon beizusteuern, auch nicht von andern Bezirken resp. Institutionen des Kantons. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, B.TF-03.5
TitelOriginal der Ratsbeschlusses des Gesessenen Rats zu Schwyz: Weil das Kloster seine Steuern direkt an den Kanton entrichtet, können weder das Kloster selbst, noch die Statthalterei Pfäffikon verpflichtet werden, einen Drittel an die Kantonssteuer des Bezirks Pfäffikon beizusteuern, auch nicht von andern Bezirken resp. Institutionen des Kantons.
Entstehungszeitraum
10. Jan 1822
VerzeichnungsstufeEinzelstück
Umfang (Stückzahl)

1

ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Eine Abschrift dieses Dokuments befindet sich unter .

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: B 3, S. 46 (KAE, B.16/33)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verwandte Verzeichnungseinheiten

Vgl. auch: KAE, B.TF-02.34

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2007-06-22 10:48:14 / Christoph Staetzler
Aktualisiert2023-06-26 20:54:22 / Anton Goessi  
Permalink