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KAE, B.B.18 :: Akten zum Streit zwischen Konstanz und Abt Augustin II. Reding von Einsiedeln um die Besetzung der Kaplanenstelle in Freienbach. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, B.B.18
TitelAkten zum Streit zwischen Konstanz und Abt Augustin II. Reding von Einsiedeln um die Besetzung der Kaplanenstelle in Freienbach.
Entstehungszeitraum1537 – 1672
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Akteurinnen/AkteureP. Augustin Reding von Schwyz (1625–1692) :: P. Anselm (Jakob) Bisling von Luzern (1619–1681)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Beschreibstoff: Papier

ca. 20 Dokumente in lateinischer Sprache.

Findmittel

Summarium: B 1, S. 28 (KAE, B.16/31)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2007-05-14 11:06:01 / Christoph Staetzler
Aktualisiert2021-01-16 21:02:31 / Anton Goessi  
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, B.B.18a 1537-1618: Konventualen als Inhaber der Kaplaneipfrund Freienbach; 1618-1672: Weltgeistliche als Inhaber der Kaplaneipfrund Freienbach 1537 – 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
KAE, B.B.18b 1672 Nach der Einsetzung eines Konventualen als Kaplan von Freienbach durch den Abt, und nachdem sich jener beim bischöflichen Kommissar in Rapperswil vorgestellt hatte, kam ein Schreiben des Generalvikars (von Konstanz) mit dem Inhalt: die Kaplaneipfrund Freinbach sei für Weltgeistliche bestimmt. 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
KAE, B.B.18c Appellation des Klosters an den Nuntius, Zitation des bischöflichen Kommissars von Rapperswil vor das Gericht des Nuntius. 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
KAE, B.B.18d Der bischöfliche Kommissar erschien nicht vor dem Nuntus. Statt dessen kam ein bischöfliches Schreiben mit der Vorladung des betr. Konventualen und der Drohung der Amtsenthebung bei Nichtbefolgen der Vorladung. 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
KAE, B.B.18e Der Nuntius ruft die Offizialen von Konstanz erneut vor sein Gericht. 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
KAE, B.B.18f Schreiben der Offizialen von Konstanz an den Nuntius: auf Grund eines Beschlusses des Konzils von Trient und eines Motu Proprio von Papst Klemens IX. fordern sie, die obgenannte Pfründe sei einem Weltgeistlichen zu übertragen und das Gericht des Nuntius lehnen sie in dieser Sache als nicht kompetent ab. 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
KAE, B.B.18g Nachdem die Einsiedler bestätigt haben, dass währen 60 und mehr Jahren Einsiedler Mönche die Kaplaneipfründe rechtmässig gemäss eines Privilegs von Papst Paul III. innegehabt hatten, nicht aber Weltgeistliche, erliess der Nuntius ein endgültiges Dekret, wonach der Einsiedler Abt nach Belieben eine Konventualen oder einen Weltgeistlichen als Kaplan einsetzen könne. 14. Jul 1672 Dossier: 1 Akte öffentlich
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