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KAE, W.N.2 :: Abt Augustin Hofmann an Ammann, Rat und ganze Gemeinde zu Ägeri: Zwischen Christen Lätter und einem Iten ist ein Spann entstanden wegen eines Zugrechts. Iten meint, da der grössere Zeit eines Gutes Heuschaftsgut sei, habe dieser grössere Teil den kleinern Teil, der Gotteshausgut ist, zu ziehen. Altes Recht und Herkommen sei aber, dass immer Gotteshausgut das Herrschaftsgut zu ziehn habe. Wohl hätten die Herrschaftsleute vor wenig Jahren ohne Zustimmung der Gotteshausleute einen gegenteiligen Artikel angenommen und gemacht, der darum nicht gültig sei. Der Abt bittet beim alten Recht und Herkommen bleiben zu wollen. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, W.N.2
TitelAbt Augustin Hofmann an Ammann, Rat und ganze Gemeinde zu Ägeri: Zwischen Christen Lätter und einem Iten ist ein Spann entstanden wegen eines Zugrechts. Iten meint, da der grössere Zeit eines Gutes Heuschaftsgut sei, habe dieser grössere Teil den kleinern Teil, der Gotteshausgut ist, zu ziehen. Altes Recht und Herkommen sei aber, dass immer Gotteshausgut das Herrschaftsgut zu ziehn habe. Wohl hätten die Herrschaftsleute vor wenig Jahren ohne Zustimmung der Gotteshausleute einen gegenteiligen Artikel angenommen und gemacht, der darum nicht gültig sei. Der Abt bittet beim alten Recht und Herkommen bleiben zu wollen.
Entstehungszeitraum
8. Sep 1607
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Akteurinnen/AkteureP. Augustin Hofmann von Baden (1555–1629)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: W 1, S. 113 (KAE, B.16/67)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-10-27 15:22:04 / Mirjam Sidler
Aktualisiert2023-09-12 22:12:02 / Patricia Wilms  
2008-10-27 15:24:36 / Patricia Wilms
Permalink