Form und Inhalt | Enthält:
- et 2o. verscherchen sie für das jährlich Pfarr-EInkommen 200 flor.
- Bis sie etwa eine neue Pfarrkirche bauen werden, wollen sie die zur Pfarrkirche vergönnte S. Antonini Capell in tach und (?)mach (samt Kirchenzeug, Stachs, (?) und Messnerdienst und bis zu einer dafür genügsamen fundation) erhalten.
- überlassen sie die collatur für eine Regular oder weltgeistlichen einem Fürsten von EInsiedeln, und verpflichten sich, ein Pfarrhaus zu ersehen, und zu erhalten, aussrat der Probstei Mauren.
- Soll sochem Pfarrer, wie dem Pfarrer zu Blons, das Holz aus dem gemeinen Wald von ihnen zum Pfarrhaus geliefert werden.
- Diese Puncta haben genannte Bergleute einsellig angenommen 17. Nov. 1759.
- Allein als anno 1778 die Sachrechtliche Betriben wurde und auch zu Stande kam, liess sie Fürst Marianus befragen, ob sie noch desgleichen Sinnes wären? Allein sie antworten.
- Dass sie wegen Armuth keine neue Pfarrkirche zu bauen vermöchten, oder könnten; bethen um die St. Antonini Kapelle und taugen sich an, bey Chur wegen Einsiedlischen Exemption alles solchen zu bewirken. Act 11. April 1778.
XLiii ad lib. als anno 1778 der vorlängste Termin der Jahren in Betreff des Müllers schon Testaments innert welchen für die Planken- und (?) eine neue Pfarrkirche zu St. Gerold sollte aufgerichtt werden, zu (?) gieng, so ersuchten diese Bergleute damaligen hh. Propst Michael Schlageter, dass er ihnen zu diesem ihren Seele so (?) Starke(?) behilflich seyn möchte.
Da also gedachter hh. Propst ihre Bitte an seiner Behörde angezeigt, und auch ihnen diese Gnade vom Zeiten eines venerab. Capituli Einsidl. bewilligt wurde so schickten (?) Untertanen zwei abgeordnete nach Chur, welche dasigen hh. Bischof Dionysius von Kostum(?) eben diese Erlaubnis baten und zugleich ein Credential-Schreiben von Abt Marianus zu Einsiedeln ihm überreichen, worin gedachter Abt so wohl die Bitte dieser Bergleute bekräftigte, als auch ein seiner hh. Capitularen (so fern hh. Bischof dazu einwilligen sollte) dahin abzuornen sich antaug(?), damit dieses Geschäft baldigst zu seiner RIchtigkeit gebracht werden möcte. Indessen aber schieb Einsiedeln an an das Gottshaus Steingarten, welches der zwei Pfarreien Thüringen und Ludesch, wohin gemelter(?) (?) Untertanen färrig sind) Collator ist, um diese Separations-Bewilligung, welche auch bald darauf erfolgte.
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