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KAE, A.CK.3 :: Klage von Abt Gero von Einsiedeln und des Vogtes Ulrich von Rapperswil vor Kaiser Heinrich V. gegen die Grafen Rudolf und Arnolf von Lenzburg und die Landleute von Schwyz betreffend deren Eindringen auf das Gebiet des Klosters. Durch Spruch der Fürsten nach alemannischem Recht verurteilt, müssen die Beklagten das Weggenommene dem Vogt des Klosters samt Schadenersatz zurückgeben und dem Kaiser 100 Pfund Busse erlegen. Bestätigung der Immunität und des Besitzes. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, A.CK.3
TitelKlage von Abt Gero von Einsiedeln und des Vogtes Ulrich von Rapperswil vor Kaiser Heinrich V. gegen die Grafen Rudolf und Arnolf von Lenzburg und die Landleute von Schwyz betreffend deren Eindringen auf das Gebiet des Klosters. Durch Spruch der Fürsten nach alemannischem Recht verurteilt, müssen die Beklagten das Weggenommene dem Vogt des Klosters samt Schadenersatz zurückgeben und dem Kaiser 100 Pfund Busse erlegen.
Bestätigung der Immunität und des Besitzes.
Entstehungszeitraum
1114
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Akteurinnen/AkteureHeinrich IV. (HRR) (1050–1106)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Kopie einer Urkunde.

Findmittel

Summarium: A 12, S. 61 (KAE, B.16/13)

Sachverwandte Unterlagen
StandortBucharchiv
Verwandte Verzeichnungseinheiten

Original: KAE, A.AI.21

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-06-26 14:32:35 / Walter Bersorger
Aktualisiert2023-06-18 15:03:48 / P. Gregor  
2019-03-02 12:22:09 / P. Gregor

2006-06-26 14:32:35 / Walter Bersorger
Permalink