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KAE, A.CK.11 :: Rudolf Mülner der Ältere als Obmann des Schiedsgerichts in dem Streit zwischen Einsiedeln und Schwyz verurteilt den Schwyzer zur Rückerstattung der dem Kloster entzogenen Besitzungen, indem er den Entscheid über die sonstigen Klagen des Klosters weiteren Verhandlungen vorbehält (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, A.CK.11
TitelRudolf Mülner der Ältere als Obmann des Schiedsgerichts in dem Streit zwischen Einsiedeln und Schwyz verurteilt den Schwyzer zur Rückerstattung der dem Kloster entzogenen Besitzungen, indem er den Entscheid über die sonstigen Klagen des Klosters weiteren Verhandlungen vorbehält
Entstehungszeitraum
1311
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Kopie

Die Kopie des Spruchbriefs Eberhards von Bürglen, Kaiserlichen Landvogts, wegen den Geiseln oder Bürgern, welche die von Schweiz den Schiedsleuten von Zürich übergeben; und welche, da die von Schweiz dem Vorgemalten Ausspruche nicht statt thun wollten, vom Abten Johannes in die Leistung verlangt wurden; weswegen zwischen den Vorgenannten Bürgen und denen von Schweiz ein Streit entstund, den der kaiserliche Landvogt auf beyderseitiges Ansuchen mit diesen Spruche entschied, anno 1313. Kann man unten Nr. 28 sehen. Was den Urbarfall derer von Schweiz, und die Gefangenen(?) einiger Konventherren von EInsiedeln betrifft, kann man die Acta Abbatis Joannis a Schwanden nachsehen.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 12, S. 65 (KAE, B.16/13)

Sachverwandte Unterlagen
StandortBucharchiv
Verwandte Verzeichnungseinheiten

Original: KAE, BK.7

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-06-26 14:55:02 / Walter Bersorger
Aktualisiert2023-06-18 15:43:43 / P. Gregor  
2019-03-02 21:07:39 / P. Gregor

2019-03-02 20:51:16 / Patricia Wilms
2006-06-26 14:55:02 / Walter Bersorger
Permalink