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KAE, A.DE-01.22 :: Ordnung der Drei Theile wegen dem Tanzen, actum in der Säckelrechnung im Jahre 1727 (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, A.DE-01.22
TitelOrdnung der Drei Theile wegen dem Tanzen, actum in der Säckelrechnung im Jahre 1727
Entstehungszeitraum
23. Dez 1727
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt
  1. Mag P. Statthalter, Vogt und Stadthalter das ganze Jahr hindurch an ehelichen Hochzeiten, und Nachkirchweihungen wie auch in der Fasnacht nach St. Meinrads-Oktav (ausser dem Vor- und Nachmittägigen Gottesdienst; auch Sonn- und Feiertagen und Feierabenden) in dem Dorf bis abends zur Betglocke; in den Vierteln, aber länger nicht, als es wohl Tag ist, den Anhaltenden(?) zu tanzen erlauben.
  2. Jedoch an den Jahrmarkten soll das Tanzen gänzlich verbothen seyn.
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 6, S. 454 (KAE, B.16/7)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-09-04 10:09:30 / Rebecca Sanders
Aktualisiert2017-10-18 15:19:12 / Till Hötzel  

2016-10-01 11:44:12 / Patricia Wilms
2016-10-01 11:39:16 / Patricia Wilms
2006-09-04 10:09:54 / Rebecca Sanders
Permalink