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KAE, W.N :: Gotteshausgüter und Grundzinsbriefe zu Menzingen, auch Zehnten zu Hinterberg. (Bestand)

Identifikation
SignaturKAE, W.N
TitelGotteshausgüter und Grundzinsbriefe zu Menzingen, auch Zehnten zu Hinterberg.
Entstehungszeitraum1568 – 1761
VerzeichnungsstufeBestand
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: W 1, S. 113 (KAE, B.16/67)

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2008-10-27 15:52:43 / Mirjam Sidler  
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, W.N.1 Urkundung jährliche Zinsschuld von Hans Schön 27. Jul 1568 Einzelstück: Urkunde digitalisiert
KAE, W.N.2 Abt Augustin Hofmann an Ammann, Rat und ganze Gemeinde zu Ägeri: Zwischen Christen Lätter und einem Iten ist ein Spann entstanden wegen eines Zugrechts. Iten meint, da der grössere Zeit eines Gutes Heuschaftsgut sei, habe dieser grössere Teil den kleinern Teil, der Gotteshausgut ist, zu ziehen. Altes Recht und Herkommen sei aber, dass immer Gotteshausgut das Herrschaftsgut zu ziehn habe. Wohl hätten die Herrschaftsleute vor wenig Jahren ohne Zustimmung der Gotteshausleute einen gegenteiligen Artikel angenommen und gemacht, der darum nicht gültig sei. Der Abt bittet beim alten Recht und Herkommen bleiben zu wollen. 8. Sep 1607 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.3 Erkenntnis des Ammann und Rates der Stadt und Amt Zug. Der Rat bestätigt das jüngste Urbar des Gotteshauses Einsiedeln für die Gemeinden Ägeri und Menzingen, das vor 53 Jahren errichtet worden, und Menzingen das vor 53 Jahren errichtet worden, und neuestens von Landvogt Trinkler beanstandet wurde. Trinkler hat die aufgelaufenen Kosten zu bezahlen. 22. Aug 1616 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.4 Abt Augustin Hofmann an Ammann und Rat der Stadt und Amt Zug: Dem Frieden zu lieb will der Abt dem Landvogt Trinkler anderthalb Juckart Land abtreten. Grenzen werden angegeben. Auf Fürbitte des Rates erlässt er dem Trinkler die Vergütung der Kosten, falls er dem Abte oder dem Amtmann 100 Kronen einhändige. 3. Sep 1617 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.5 Erkenntnis des Ammann und Rates der Stadt und Amt Zug an Abt Augustin Hofmann: Wegen des zwischen dem Gotteshaus Einsiedeln und Landvogt Trinklers strittigen Acker in Trinklers Hausmatte der Herrschaftgut sein soll, wird abermals erkennt und gesprochen, dass Trinkler den gütlichen Vorschlag - nämlich von dem Haus hintenhinaus bei der Strasse gegen Edlibach hinaus gegen den Gaden anderthalb Juckart für angeregten Acker auszumarchen und dann von der Gass in die halbe Matte hinaus - entweder annehmen, oder dann alles beim alten Urbar verbleiben solle. Betreffend der Kosten soll bei der Abmachung zwischen Landschreiber Christian Schön und dem Abt von Einsiedeln sein Verbleiben haben. 15. Nov 1617 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.6 Ammann und Rat der Stadt und Amt Zug befehlen, dass Landvogt Johann Trinkler dem Gotteshaus Einsiedeln die schuldigen Zinse und Ehrschatz unweigerlich bezahlen solle, anderseits solle das Gotteshaus den Trinkler seiner vermeintlichen Aussprache betreffend Kosten in Ruhe lassen. 16. Dez 1619 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.7 Abt Augustin Hofmann an Ammann und Rat zu Ägeri: Der Abt nochmal, man möchte beim alten Recht und Herkommen verbleiben, dass das Gotteshausgut das Zugrecht auf das Herrschaftsgut habe. 17. Sep 1619 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.8 Entwurf zweier Schreiben des Abtes Augustin Hofmann an Landschreiber Schön, betreffend die Anforderungen an Landvogt Johann Trinkler. 3. Feb 1620 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.9 Abt Augustin Hofmann an den Rat zu Ägeri: Ritter Jakob Kray, ein Gotteshausmann, habe sein Gut, die Griessgruob genannt an seinen Bruder Hauptmann Kray, der nicht Gotteshausmann ist; der dritte Bruder aber Fährich Adam Kray habe als Gotteshausmann diesen Kauf gezogen. Nun wolle man diesen Spann vor das Gericht der Stadt und Amt Zug ziehen statt vor das Gotteshausgericht, wohin er gehöre. Der Abt verlangt, dass nach altem Recht und Harkommen gehandelt werde. 11. Jul 1620 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.10 Ammann Adam Signer an Statthalter P. Michael Nägeli im Gotteshaus Einsiedeln. Protest, dass die Gotteshausgüter nicht in die Weite verkauft werden dürfen. 31. Okt 1632 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.11 Urteil im Streit zwischen dem Kloster Einsiedeln und Säckelmeister Ulrich Elsener zu Menzingen 8. Aug 1633 Einzelstück: Urkunde
KAE, W.N.12 Hauptmann Johann Heinrich Iten, alt Ammann, und Johann Hassler, gewesener Landvogt bekennen(?), dass ihnen in einem Streit um ein Stück einer Gotteshausguts-Matten, Zugs halber, von Abt Plazidus Reimann die Erlaubnis erhalten haben, mit diesem Stück Gut zu handeln und zu schaffen nach ihrem Belieben und Wohlgefallen. 9. Jan 1677 Einzelstück: Akte
KAE, W.N.13 Abt Nikolaus Imfeld behält sich bei EInschlagung von 3 Jucharten Land zu Hinterbüel den Zehnten des Gotteshaus vor. 5. Dez 1761 Einzelstück: Akte
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