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KAE, A.CF-04 :: Geschäftsverkehr mit der Basler Kurie (Serie)

Identifikation
SignaturKAE, A.CF-04
TitelGeschäftsverkehr mit der Basler Kurie
Entstehungszeitraum1782 – 1925
VerzeichnungsstufeSerie
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Acta episcopum Basiliensem nobiscum concernentia

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Hand- und Druckschriften.

Findmittel

Summarium: A 7, S. 646 (KAE, B.16/8)

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Verzeichnet: Anzahl Dokumente pro Individualzahleinheit.
Im Summarium nicht verzeichnete Dokumente unter den Signaturen KAE, A.CF-01.2 und KAE, A.CF-01.7 sind unter den "Ergänzungen: Inhalt" beschrieben.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2024-01-25 14:21:54 / P. Gregor  
2023-01-27 15:39:00 / P. Gregor
2008-12-03 13:07:49 / P. Gregor
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, A.CF-04.1 Schreiben Sr. Gnaden, Jos. Anton, Bischofs von Basel an Abt Coelestin, worin er ihm für seine Person die Delegation Examinis Religiosorum ertheilt, sich selbst die Adprobation, vorbehält. Was die unterm 4. Nov. 1815 erfolgte und auf das papstliche Rescript vom 28. Sept. 1815 gegründete Sentenz Sr. Excellenz Herrn Fabr. Testaferrata angehe, habe er als untergeordnete Behörde nichts zu sagen. 28. Okt 1830 Einzelstück: Akte
KAE, A.CF-04.2 Copia - Schreibens Abts Coelestin an den Hochwst. Bischof von Basel, worin er ihm einige Anstände wegen den Concordaten vorliegt 4. Jul 1782 – 9. Dez 1830 Dossier
KAE, A.CF-04.3 Erwiederung Sr. Gnaden, des Bischofs von Basel, auf Obstehendes, worin erklärt wird, dass die cura animarum für jene einsidlischen Capitularen, die sie von Chur erhalten, als im Bisthum Basel ertheilt zu betrachten sey, wenn jene hirhin esponirt(?) werden; - dass die Admission pro cura bei jeder neuen Besetzung beim bisch. baselischen Ordinariat jedesmal einzusehen sey, - dass den im Bisthum Basel angestellten Capitularen die Facultät a casibus Episcopo reservatis absolvendi concedirt,- über das bewusste päpstliche Rescript keine Antwort zu geben möglich sey, - dass die übrigen des Concordats ohne Anstand bestättigt werden und die Confirmationes und Concessiones solange in Vollkraft bestehen, bis sie nicht zurückgenommen werden. Im Sterbefall des Bischofs oder des Abtes soll um neue Bestättigung eingekommen werden, secus nullae sint. 21. Dez 1830 Einzelstück: Akte
KAE, A.CF-04.4 Dankschrift an den Hochwst. Bischof von Basel von der Geistlichkeit der 3 Ruralkapitel des Kt. Luzern, veranlasst durch zwei von 48 geistlichen Herren an die für Regierung und den hochwst. Bischof unterm 6then Juni gerichtete Schreiben 6. Jun 1835 Dossier: Akte
KAE, A.CF-04.5 Abschriftliches Decret über die Konkursprüfungen der Geistlichen im Kt. Aargau 23. Jan 1833 – 12. Aug 1842 Dossier
KAE, A.CF-04.6 Aufstände Abts Coelestin über Bestättigung der Concordate durch den hochwst. Bischof von Basel 21. Dez 1830 Einzelstück: Akte
KAE, A.CF-04.7 Diverse Briefe verschiedener Bischöfe von Basel an Abt Heinrich, ohne bedeutenderen Inhalt 13. Okt 1850 – 27. Nov 1925 Dossier
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