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Liste

KAE, A.AD :: Privilegierte Altäre in der Klosterkirche (Altaria privilegiata basilicae Einsidlensis) (Serie)

Identifikation
SignaturKAE, A.AD
TitelPrivilegierte Altäre in der Klosterkirche (Altaria privilegiata basilicae Einsidlensis)
Entstehungszeitraum1607 – 1857
VerzeichnungsstufeSerie
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 5, S. 199 (KAE, B.16/6)

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2023-12-29 09:27:27 / P. Gregor  
2023-01-25 09:21:08 / P. Gregor
2006-09-04 11:01:42 / P. Gregor
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, A.AD.1 Papst Paul V. erteilt das Privileg, dass ein Priester in der Klosterkirche Einsiedelns am Meinradsaltar durch eine Votiv-Messe für die Verstorbenen am Tag des Gedächtnisses der Verstorbenen [Allerseelen] und an den einzelnen Tagen innerhalb jener Oktav, sowie am am Montag, die Seele aus dem Fegefeuer befreit. Gültig für zehn Jahre. 19. Nov 1607 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.2 Papst Urban VIII. bestätigt KAE, A.AD.1; er fügt ausser dem Montag noch den Freitag jeder Woche hinzu. Auf weitere zehn Jahre 13. Apr 1630 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.3 KAE, A.AD.2, bzw. A.AD.1 wird um weitere sieben Jahre verlängert 25. Apr 1640 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.4 KAE, A.AD.2, bzw. A.AD.1 wird um weitere sieben Jahre verlängert 23. Mär 1647 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.5 KAE, A.AD.2, bzw. A.AD.1 wird auf weitere sieben Jahre verlängert 22. Apr 1654 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.6 Papst Alexander VII. verlängert dasselbe Privileg KAE, A.AD.1, bzw. A.AD.2 für den Meinrads-Altar auf ewig 22. Mär 1658 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.7 Papst Alexander VII. dehnt das Privileg des Meinradsaltares am Tag des Gedächtnisses der Verstorbenen [Allerseelen] und innerhalb dieser Oktav und am Mittwoch jeder Woche auf die Verstorbenen der Michaels-, Meinrads- und Mauritiusbruderschaft aus 5. Jan 1664 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.8 Papst Clemens XI. gewährt das oben genannte Privileg, eine Seele aus dem Fegefeuer zu befreien, für einen vom Ordinarius bestimmten Altar, immer wenn ein Ordens- oder Weltpriester am Tag des Gedächtnisses der Verstorbenen [Allerseelen], innerhalb jener Oktav oder an jedem beliebigen Montag, Mittwoch und Freitag eine Messe zelebriert, auf sieben Jahre 15. Sep 1708 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.9 Papst Clemens XI. verlängert das Privileg KAE, A.AD.2 für den Tag des Gedächtnisses der Verstorbenen [Allerseelen] und deren ganze Oktav und einen Mittwoch jeder beliebigen Woche um sieben Jahre 8. Aug 1715 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.10 Das Privileg KAE, A.AD.1, bzw. A.AD.2 wird in dieser Form um weitere sieben Jahre verlängert 13. Jul 1722 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.11 Dem Privileg für den Altar der Michaels-, Meinrads- und Mauritiusbruderschaft KAE, A.AD.7 wird neben dem Mittwoch auch der Donnerstag hinzugefügt 28. Nov 1743 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.12 Abt Coelestin Gugger von Staudach von St. Gallen erlässt aufgrund gewährter Vollmacht durch Papst Benedikt XIV. das Privileg, dass, wann immer ein Priester, ob Religios oder aus dem Weltklerus, eine Messe am Benediktsaltar der Einsiedler Klosterkirche für die Seele eines verstorbenen Gläubigen zelebriert, dieser Seele die Ablässe für die Befreiung von den Strafen des Fegefeuers zukommen; auf ewig gültig 29. Nov 1743 Dossier öffentlich
KAE, A.AD.13 Bestätigung des Privilegs KAE, A.AD.11, ausser dass der Tag jeder beliebigen Woche vom Ordinarius festgelegt wird 20. Apr 1751 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.14 Papst Benedikt XIV. erlässt das Privileg, dass an jedem beliebigen Altar der Einsiedler Klosterkirche gleich wie als wäre er privilegiert, Messen für die Verstorbenen des Benediktinerordens und des Klosters Einsiedeln am Todestag oder an einem anderen Tag gemäss den Konstitutionen des Klosters und des Ordens zelebriert werden können; auf ewig gültig 22. Mai 1751 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AD.14.2 Die Kongregation für die Ablässe und Reliquien erlässt ein Dekret, durch das auf Geheiss von Papst Clemens XIII. alle Pfarrkirchen mit der Gnade eines privilegierten Altares ausgezeichnet werden - dadurch werden alle früheren Privilegien, seien sie auf ewig oder auf Zeit erlassen worden, widerrufen 19. Mai 1759 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AD.15 Papst Clemens XIII. erlässt ein Privileg, dass ausser für den einen privilegierten Altar der Einsiedler Klosterkirche, alles andere von Ordinarius bestimmt werden kann, wann auch immer von einem Welt- oder Ordensgeistlichen eine Messe für die Verstorbenen zelebriert wird; für zehn Jahre 6. Sep 1765 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AD.16 Papst Pius VI. erlässt das Privileg, dass, solange es bei nur einem privilegierten Altar in der Einsiedler Klosterkirche bleibe, insoweit alles weitere vom Ordinarius bestimmt werden kann, wann auch immer ein Priester für jedwede Seele eines Verstorbenen dort eine Messe zelebriert, die Ablässe gewährt werden; auf ewig gültig. Abt Beat Küttel bestimmt 1781 für diese Ablässe den Meinradsaltar. Es ist anzumerken, dass Papst Innozenz XI. am 4. Mai 1688 erklärt hatte, inwiefern die privilegierten Altäre mit ihren Ablässen an gebotenen Festen und allen Tagen, an denen gemäss den Rubriken keine Messen für die Verstorbenen gefeiert werden können, entsprochen werden kann. 13. Feb 1781 Dossier öffentlich
KAE, A.AD.17 Papst Pius VI. erlässt ein Privileg für die Kirchen Rheinau, Muri, Einsiedeln, St. Gallen und Engelberg, dass dort vom Abt ein privilegierter Altar bestimmt werden kann für drei Tage jeder beliebigen Woche, die auch vom Abt bestimmt werden 16. Apr 1792 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AD.18 Nuntius Fabrizio Sceberras Testaferrata bestimmt den Josefsaltar der Klosterkirche Einsiedeln zum privilegierten Altar für die Montage, Dienstage und Mittwoche jeder beliebigen Woche auf Dauer seiner Amtszeit 25. Apr 1805 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AD.19 Papst Pius IX. erklärt den Altar der Maria-Magdalenen-Kapelle auf ewig zum privilegierten Altar, so dass durch jeden beliebigen Priester, sei er Welt- oder Ordenspriester, der dort eine Messe für die Seele einen verstorbenen Christgläubigen feiert, diese Seele aus dem Schatz der Kirche auf dem Weg der Fürbitte (per modum suffragii) einen Ablass erlangt 16. Jun 1857 Einzelstück: Urkunde öffentlich
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