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KAE, A.IA :: Privilegien betreffend Votivmessen, welche nicht hier gefeiert werden konnten (Privilegia concessa circa missas votivas, quae hic legi non poterant) (Serie)

Identifikation
SignaturKAE, A.IA
TitelPrivilegien betreffend Votivmessen, welche nicht hier gefeiert werden konnten (Privilegia concessa circa missas votivas, quae hic legi non poterant)
Entstehungszeitraum1628 – 1768
VerzeichnungsstufeSerie
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 2, S. 167 (KAE, B.16/3)

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Alle Stücke identifiziert.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2024-01-05 13:57:16 / P. Gregor  
2023-09-01 10:51:15 / P. Gregor
2023-01-20 14:14:40 / P. Gregor
2023-01-20 14:14:26 / P. Gregor
2006-05-29 11:46:05 / P. Gregor
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, A.IA.1 Reduktion der Votivmessen durch den Apostolischen Nuntius Alessandro Scappi nach dem verheerenden Brand von 1577, nachdem durch die Notwendigkeit erzwungen drei, vier, vereinzelt fünf Schillinge für ein einzelnes Messstipendium angenommen worden waren 25. Feb 1628 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.IA.2 Erlaubnis des Apostolischen Nuntius Carlo Carafa della Spina an Abt Plazidus Reimann: dass 1. Votivmessen, die nicht alle unter Anwendung der Sorgfalt innerhalb des Klosters gelesen werden können, von der Einsiedler Mönchen auch ausserhalb gelesen werden dürfen. Pfäffikon, 28. August 1654. 2. Er erklärt, dass die Klausel "unter Anwendung der Sorgfalt" nicht in grösster Strenge, sondern eher moralisch zu verstehen sei. Luzern, 18. November 1654. 28. Aug 1654 – 18. Nov 1654 Dossier öffentlich
KAE, A.IA.3 Erlaubnis von Nutius Giulio Piazza für Abt Maurus von Roll, dass die oben genannte Messen (vgl. KAE, A.IA.2) von allen Religiosen der Schweizer Benediktinerkongregation gelesen werden können 20. Okt 1698 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.IA.4 Es wird eine Dispens für Messen, die in Einsiedeln nicht gelesen werden können, vom Papst erbeten: 1. Es wird von der Nuntiatur geantwortet, dass der Papst dem Nuntius, Domenico Silvio Passionei, bezeichnet habe, dass die Petition zu gewähren sei, wenn bezeugt wird, dass von einem früheren Papst eine ähnliche Gnade erteilt worden war. 2. Abt Thomas Schenklin bezeugt in Eidesform, dass ihm von P. Dekan Joachim Pfyffer wiederholt berichtet worden war, dass sein Vorgänger Abt Maurus von Roll von Clemens XI. in Schreiben eine solche Erlaubnis erhalten habe; weiters, dass er dieselbe gesehen und gelesen habe. 26. Jul 1722 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.IA.5 Notariatsinstrument von Notar und Kanzler der Dombau-Kongregation von St. Peter, Righi, unterschrieben und veröffentlicht. Abt Nikolaus Imfeld wird von der Zelebration von Messen für St. Peter ausgenommen wegen der Widrigkeiten des letzten Krieges und der Notwendigkeit, die ganze Klosterkirche von Einsiedeln wiederaufzubauen. 7. Sep 1743 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.IA.6 Erlaubnis des Papstes für Abt Nikolaus Imfeld betreffend Votivmessen, die in Einsiedeln nicht zelebriert werden können 21. Mai 1768 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.IA.7 Einige Untersuchungen für und wider die von Rom erbetene Erlaubnis, Votivmessen, die hier nicht zelebriert werden können, anderswo zu lesen 26. Feb 1755 Einzelstück: Akte öffentlich
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