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Liste

KAE, A.AA :: Erlaubnis zur Weihe von Kirchen und Altären (Privilegium consecrandi ecclesias et altaria) (Serie)

Identifikation
SignaturKAE, A.AA
TitelErlaubnis zur Weihe von Kirchen und Altären (Privilegium consecrandi ecclesias et altaria)
Entstehungszeitraum1553 – 1962
VerzeichnungsstufeSerie
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: A 2, S. 25 (KAE, B.16/3)

Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen

Die Individualstücke KAE, A.AA.34, KAE, A.AA.39, KAE, A.AA.46 sind im Grobinventar als fehlend vermerkt.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2024-01-05 13:47:37 / P. Gregor  
2023-08-29 13:58:09 / P. Gregor
2023-01-20 14:13:09 / P. Gregor
2008-11-29 13:54:58 / P. Gregor
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, A.AA.1 Vidimierter Auszug eines Schreibens von Bischof Christoph Metzler (Konstanz) an Abt Joachim Eichhorn betreffend Weihe der Kirche und des Kirchhofs zu Schübelbach 18. Nov 1553 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.2 Vidimierter Auszug aus einem Hausbuch des Einsiedler Archivs, wo Abt Ulrich Wittwiler für das Jahr 1599 mit eigener Hand bezeugt, dass er drei Kapellen geweiht habe 1599 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.3 Auszug, dass Abt Augustin Hofmann die Kirche des Nonnenklosters in der Au auf eigene Kosten geweiht und neben einem Pfund Geld noch weitere Wohltaten habe zukommen lassen 1607 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.4 Brief von Martin Streber, Vikar in Sarmenstorf. Er fragt Abt Plazidus Reimann, ob der Suffragan von Konstanz den Schweizer Klerus besuchen werde, um die daselbst errichtete neue Kirche zu weihen, oder was zu tun sei? 13. Apr 1630 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.5 Derselbe an denselben (vgl. KAE, A.AA.4), wo er eröffnet, dass Abt Plazidus Reimann befohlen habe, dass der Suffragan von Konstanz zur Weihe der neuen Kirche von Sarmenstorf eingeladen werde; unbeschadet jedoch der Einsiedler Rechte 14. Apr 1631 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.6 Vidimierter Auszug über die Ausübung der Konsekrationsvollmacht von mehreren Äbten von Einsiedeln 4. Apr 1620 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.7 Erster verbindlicher Brief zur Vorladung vom Dekan der Rota, Carlo Cerri. Er lädt die Konstanzer Kurie wegen der Entfernung eines vom Einsiedler Abt geweihten tragbaren Altars vor 30. Mai 1668 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.8 Zweiter verbindlicher Brief zur Vorladung von Carlo Cerri wegen desselben Falls (vgl. KAE, A.AA.7) 9. Aug 1668 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.9a Erklärung des Apostolischen Nuntius, Odoardo Cibo: 1. Er erklärt, dass dem Abt von Einsiedeln laut der Privilegien, besonders durch die Vollmacht des Breves Pauls III. das Recht zufalle, nicht nur zu segnen und zu versöhnen, sondern auch Kirchen, Altäre und Kelche im Kloster Einsiedeln und allen dazugehörigen Orten zu weihen. 2. Dieses Recht sei nicht durch die Bulle Clemens IX. widerrufen worden, weil es ja nicht die Jurisdiktion, sondern die Ordnung betraf. 30. Sep 1679 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.9b Notariatsinstrument über die Weihe von Kirche und Altar im Kloster Seedorf durch Abt Maurus von Roll 30. Okt 1700 Einzelstück: Urkunde öffentlich
KAE, A.AA.10 Notariatsinstrument über die Weihe der Pfarrkirche von Eschenz und dreier Altäre daselbst durch Abt Nikolaus Imfeld und auch der Festlegung der jährlichen Festtage der Weihe, auch am Fest der Jungfrau Maria vom Sieg oder der Reliquien (Kopie) 23. Nov 1738 – 24. Nov 1738 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.11 Öffentlich verkündete Sentenzen von Giovanni Battista Barni, dem Apostolischen Nuntius: 1. Er gibt bekannt, dass, wenngleich die Äbte von Einsiedeln das Recht, ihre Kirchen zu weihen, friedlich nutzen und ohne Widerspruch schon viele solcher Weihen geschehen sind, droht die Kurie von Konstanz dennoch mit der Störung dieses Rechts. 2. Letzterer gebietet die Nuntiatur demnach entweder Ruhe oder eine Einigung innerhalb von sechs Tage. 3. Es wurde ein Instrument hinzugefügt, dass diese Sache der vorgenannten Kurie mitgeteilt wurde durch Johann Arnold Rorer, Kaplan der Kollegiatskirche St. Leodegar in Luzern. 21. Mai 1739 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.12 Auszug aus verschiedenen Dokumenten über das Privileg der Einsiedler Äbte, Kirchen zu weihen mit einer Aufzählung, wann welche Kirchen von einem Einsiedler Abt geweiht wurden 1570 – 24. Jun 1739 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.13 Protokoll über Erkundigungen über die Weihe von Kapellen durch Abt Raphael Gottrau am 6. August 1698 in Euthal, 7. September 1698 auf dem Etzel und 1698 in Schindellegi und des Kreuzaltars in Sarmenstorf durch Abt Maurus von Roll ca. 1704 6. Aug 1739 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.14 Zeugnis, dass Abt Maurus von Roll die Klosterkirche zu Seedorf geweiht habe 6. Aug 1739 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.15 Zeugnisse aus dem Jahrzeitbuch von Lachen betreffend Einweihung einer Kapelle zu Mülenen und der Hauptkirche zu Lachen durch Abt Adam Heer 9. Aug 1739 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.16 Weiheurkunde der Kirche des Nonnenklosters Au und dreier dortiger Altäre durch Abt Augustin Reding am 31. August 1687 12. Aug 1739 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.17 Sentenz des apostolischen Gesandten, Carlo Francesco Durini, übergeben am 3. Juni und berichtet am 18. Juni 1740: 1. Weil der Promotor Fiscalis des Bistum Konstanz vor der Sentenz des Nuntius an die Konzils-Kongregation floh, hat der Pro-Auditor Amadorius mit einem in Rom am 23. März 1740 ausgestellten Dekret erklärt, den Fall vor dem Gericht der Nuntiatur zu begutachten. 2. Durch diese Sentenz wurde die Konstanzer Kurie vor das Gericht geladen. 3. Jun 1740 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.18 Urteil in Form einer Sentenz vom apostolischen Gesandten, Carlo Francesco Durini, vom 7. Juli 1740, das am 13. August dem Fiskal von Konstanz übergeben wurde. Weil Dokumente eingesehen wurden, wo festgestellt wird, dass die Äbte Einsiedelns seit etwa zwei Jahrhunderten öffentlich Kirchen weihen ohne eine Beschwerde, auch nicht von Seiten der Konstanzer Kurie, obwohl der Eigensinn dort gesehen worden war, daher wird vom Nuntius verkündet, dass die Einsiedler Äbte in ungestörtem Besitz des Rechtes, dem Kloster unterstellte und inkorporierte Kirchen und Kapellen zu weihen, seien. 7. Jul 1740 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.19 Zeugnis, dass Abt Joachim Eichhorn im Jahr 1565 in Eschenbach einen Altar weihte 18. Aug 1740 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.20 Schreiben des Kantons Schwyz an Bischof Franz Konrad von Rodt von Konstanz, dass er Abt Marian Müller erlaube, die neue Pfarrkirche von Schwyz zu weihen und dass Landammann Johann Victor Laurenz von Hettlingen als Gesandter geschickt werde 27. Aug 1774 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.21 Antwort des Bischofs von Konstanz, Franz Konrad von Rodt, an den Kanton Schwyz, dass er erlaube, dass Abt Marian Müller die Pfarrkirche von Schwyz weihe, insofern er ein päpstliches Indult zum Weihen besitze 6. Sep 1774 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.22 Schreiben des Kanton Schwyz an Abt Marian Müller mit: 1. dem Ansuchen um Weihe der neuen Pfarrkirche von Schwyz, 2. der Erlaubnis durch Bischof von Konstanz Franz Konrad von Rodt und 3. der Bitte, die entsprechenden Voraussetzungen herzustellen 9. Sep 1774 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.23 Antwort von Abt Marian Müller an Kanton Schwyz, dass er dem Bischof das entsprechende Indult mit der bisherigen Ausübung desselben vorlegen werde, etc. 22. Sep 1774 Einzelstück: Akte öffentlich
KAE, A.AA.24 Schreiben von Abt Marian Müller an den Bischof zu Konstanz, Franz Konrad von Rodt, dass er 1. ihm seine Gründe, Kirchen weihen zu können und die Reihe seiner bisherigen Weihen zusenden werde, und 2. sich gerne wegen anderer Ausstände sich in Güte mit ihm einigen wolle 25. Sep 1774 Einzelstück: Akte öffentlich
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