|
Der Bestand besteht aus Anweisungen, Regeln und Agenden der Sakristei sowie Dokumenten zum Verhalten in der Klosterkirche. Des Weiteren liegt Korrespondenz zur rechtlichen Lage bei der Verwendung von Klosteraufnahmen vor. Die Korrespondenz entstand infolge eines Schreibens vom 1962-10-09, in welchem das Kloster erklärte, dass alle Innenaufnahmen der Klosterkirche, welche ohne Zustimmung des Abtes gemacht wurden, rechtswidrig entstanden und somit die weitere Herstellung und Reproduktion nicht erlaubt seien (vgl. Brief in KAE, A.10/14).
|