Signatur | Titel | Datum | Verzeichnungsstufe | Sonstiges | |
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KAE, A.FA.1 | Brief von Nuntius Alessandro Scappi, in dem er P. Subprior [Wolfgang Müller] die Erlaubnis zum Lesen verbotener Bücher erteilt und von Häresien loszusprechen | 21. Jan 1622 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.2 | Brief von Nuntius Alessandro Scappi: 1. Er delegiert Abt Augustin Hofmann die Möglichkeit zwei seiner Mitbrüder zum Lesen der verbotenen Bücher zu bestimmen, im Sinne, diese zu widerlegen. 2. Er erklärt, dass er gemäss der Beschlüsse dem Abt die Erlaubnis erteilt Eltern von der Schuld loszusprechen, die in einem Fall äusserster Notwendigkeit ihr eigenes Kind getauft haben | 22. Aug 1621 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.3 | Erlaubnis von Nuntius Ciriaco Rocci: 1. Er gibt Abt Augustin Hofmann mit einigen gelehrten Mönchen des Klosters Einsiedeln die Erlaubnis, verbotene und durch den römischen Index verdammte Bücher im Geheimen zu lesen, wenn sie eine Notiz der zu lesenden Bücher an den Nuntius übermitteln. Es soll nach dem Ermessen des Nuntius andauern. 2. Er beschliessst dieselbe Erlaubnis für den neuen Abt Plazidus Reimann. | 10. Sep 1628 – 27. Nov 1629 | Dossier | ||
KAE, A.FA.4 | Dieselbe Erlaubnis (vgl. KAE, A.FA.3) wurde für Abt Plazidus Reimann und einige seiner gelehrten Mönche unter denselben Bedingungen erneuert | 3. Mär 1635 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.5 | Erlaubnis von Nuntius Hieronymus Farnese für Abt Plazidus und den Bibliothekar zum Lesen verbotener Bücher; gültig für die Zeit der Legation (Copia facultatis ab Hyeronymo Farnesio, nuntio, concessae. Abbati Placido et bibliothecario ipsius eadem facultas datur ad tempus legationis) | 17. Dez 1639 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.6 | Abt Plazidus Reimann und seinem Bibliothekar wird die obige Erlaubnis für das Lesen der verbotenen Bücher (KAE, A.FA.5) von Nuntius Girolamo Farnese bekräftigt, ausgenommen jedoch die Bücher von Charles Dumoulin und Niccolo Machiavelli und astrologische Traktate | 3. Nov 1640 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.7 | Erlaubnis der heiligen Inquisition für P. Kolumban Ochsner: 1. Zum Lesen verbotener Bücher, ausgenommen jene, die üblicherweise ausgenommen werden. 2. Zur Lossprechung von der Häresie und dem Papst reservierten Fällen. | 12. Sep 1641 | Einzelstück: Urkunde | ||
KAE, A.FA.8 | Erlaubnis von der heiligen Inquisition an Abt Plazidus Reimann: 1. Zum Lesen verbotener und verdammter Bücher; 2. Zum Lossprechen von Häresien und dem Papst reservierten Fällen. Auf fünf Jahre. | 16. Feb 1664 | Einzelstück: Urkunde | ||
KAE, A.FA.9 | Erlaubnis der heiligen Inquisition an sieben Einsiedler Religiosen: 1. Zum Lesen verbotener Bücher, einige jedoch ausgenommen. 2. zum Lossprechen von Häresien und dem Papst reservierten Fällen. Auf fünf Jahre. | 4. Jul 1771 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.10 | Erlaubnis von Giuseppe Vinci, dass Abt Beat Küttel seinen Religiosen die Erlaubnis zum Lesen verbotener Bücher geben kann; ausgenommen jedoch werden die üblichen mit einigen neuen | 14. Nov 1785 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.11 | Erlaubnis von Papst Pius VI.: Abt Beat Küttel wird erlaubt, verbotene Bücher aufzubewahren und zu lesen, insofern er fortfährt sie unter Verschluss zu halten, ausgenommen abergläubische Astrologie, Adonide Marino und alles offensichtlich unanständige etc. etc. Weiters dieselbe Erlaubnis dem Dekan und den Einsiedler Beichtvätern zu gewähren, bedacht auf die Notwendigkeit für diese, ausser die Werke von Charles Dumoulin, Niccolo Machiavelli und Pietro Giannone sowie die obigen Ausnahmen. | 19. Feb 1796 | Einzelstück: Akte | ||
KAE, A.FA.12 | Erlaubnis des Apostolischen Nuntius, Fabrizio Sceberras Testaferrata, für Abt Beat Küttel zum Lesen verbotener Bücher und der Verkündigung dieser Erlaubnis an die Einsiedler Mönche - auf die Dauer der Amtszeit des Nuntius | 25. Apr 1805 | Einzelstück: Akte |
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