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Schweizerische Benediktinerkongregation (Bestandsgruppe)

Identifikation
TitelSchweizerische Benediktinerkongregation
Entstehungszeitraum1423 – 2021
VerzeichnungsstufeBestandsgruppe
Umfang5.14 lfm
Kontext
Verwaltungsgeschichte / Biographie

Entstehung der Schweizerischen Benediktinerkongregation:
Das Konzil von Trient (1545-1563) beschäftigte sich mit der Reform des Klosterlebens und des Gottesdienstes. Es wurde beschlossen, dass die Stifte sich zu Kongregationen zusammenschliessen sollten. Ziel war es, die einzelnen Klöster durch Zusammenschluss zu stärken und ihre innere Reform zu fördern. In der Schweiz trafen sich die Äbte von St. Gallen, Einsiedeln, Muri(-Gries) und Fischingen am 1602-05-29 in Einsiedeln, wo sich auch der Apostolische Nuntius, Giovanni della Torre, einfand und die Äbte zur Kongregationsbildung aufforderte. Noch im selben Jahr beschlossen die vier Äbte Reformmassnahmen und sammelten Ideen für deren Umsetzung. Weitere Schweizer Äbte interessierten sich für eine Mitgliedschaft. Aufnahmebedingung war das Versprechen im eigenen Kloster Reformen durchzuführen. 1602 wurde das Kloster Pfäfers aufgenommen, 1603 Rheinau, 1604 Engelberg, 1617 Disentis, 1647 Beinwil-Mariastein und 1931 Marienberg. Kempten, Murbach und Fulda waren nur auf bestimmte Zeit Mitglieder der Kongregation.

  1. bis 19. Jahrhundert:
    Die Reformanstrengungen führten im 17. Jahrhundert eine gewisse Blütezeit der Benediktinerklöster herbei. Spannungen zwischen Protestanten und Katholiken sowie die Aufklärung beeinflussten die Konvente. 1798 brach die Revolution in der Schweiz aus und bewirkte die Aufhebung aller Klöster. Nach 1802 durften die meisten Vertriebenen wieder in ihre Konvente zurückkehren, nur das Kloster St. Gallen existierte nicht weiter. 1838 wurde das Kloster Pfäfers und 1863 Rheinau säkularisiert. Als Reaktion auf den Sonderbundskrieg und die Gründung des Schweizerischen Bundesstaates, welche die Konvente eine gesamtschweizerische Klosteraufhebung befürchten liessen, gründeten Einsiedeln und Engelberg in Nordamerika neue Niederlassungen als mögliche Zufluchtsorte. Aus diesen Tätigkeiten entstand die bis heute existierende schweizerisch-amerikanische Benediktinerkongregation.
    Für die Ausbildung des Nachwuchses führte jedes Kloster ein eigenes Noviziat und eine philosophisch-theologische Hausschule, zu welchen die Kongregation Bestimmungen und Richtlinien heraus gab.

Organisation:
Ab 1604 war der Abt von St. Gallen Director ad interim der Äbteversammlung. Die Leitung der Benediktinerkongregation lag beim 1. Visitator, der von einem 2. und 3. Visitator unterstützt wurde. In diese Positionen wurden meistens die Äbte von St. Gallen, Muri, Einsiedeln oder Rheinau gewählt. Ab 1618 amtierte jeweils ein Pater aus einem der Mitgliedsklöster als Sekretär. Durch die Klosteraufhebung von St. Gallen und die Verlegung von Muri nach Gries trat der Abt von Einsiedeln bis 1959 in die Führungsrolle. 1846 wurde der 1. Visitator in Präses umbenannt. Zwei Jahre später wurde die Funktion des Sekretärs ebenfalls von einem Abt versehen. Die protokollarische Rangfolge der Äbte wurde erstmals 1612 geregelt: St. Gallen, Einsiedeln, Pfäfers, Muri, Rheinau, Fischingen. Heute gilt die Abfolge: Einsiedeln, Disentis, Muri-Gries, Fischingen, Engelberg, Mariastein und Marienberg.

Kongregationsbeschlüsse:
Die Äbte fassten je nach Bedürfnissen und Umständen an ihren Zusammenkünften Beschlüsse, die für alle Klöster Geltung haben sollten. 1636 wurden die erarbeiteten Statuten, die auf die Bräuche der einzelnen Konvente Rücksicht nehmen sollten, als „Notae et Observationes ad Regulam“ verabschiedet. Die bisher beschlossenen Dekrete fanden darin ebenfalls Eingang. Die „Constitutiones et Statuta de forma et ordinatione Congregationis“ (KAE, A.KF-03.1) datieren auf das Jahr 1757. Sie regeln die Äbtesitzungen, Visitationen, gaben Anweisungen für die Leitung der einzelnen Konvente, Offizialen, Amtsinhaber und Expositi. 1933 erschien eine „Electio abbatis“, (KAE, A.OB.21) die Rechtsnormen und Ritus festhielt.

Reorganisation der Benediktinerkongregation:
Die bisherige Äbteversammlung wurde 1967 in das Kongregationskapitel umgeformt. Dieses bestand neu aus der bisherigen Äbtekonferenz und aus den gewählten Vertretern der Konvente. Damit sollte allen Mönchen die Möglichkeit gegeben werden auf das Leben der Kongregation vermehrten Einfluss zu nehmen.

Liturgie:
Aus dem neuen Kongregationskapitel entstand „Benediktinische Lebensform“, ein Regelwerk, das in Richtlinien und Rechtsnormen unterteilt war. Für liturgische, monastische und rechtliche Interessen sowie der Studienpräfekte bestimmte das Kongregationskapitel Arbeitsgruppen. Nach der Herausgabe des neune Codex des kanonischen Rechtes (1983) wurde dieses Regelwerk den neuen rechtlichen Anforderungen angeglichen.
1759 und 1780 druckte Einsiedeln ein „Missale Romano-Monastico-Benedictinum ad normam Breviarii Einsidlensis“, um ein Römisches Messbuch mit dem benediktinischen Proprium zur Verfügung zu haben.
Von Engelberg wurde 1927 ein einheitliches Monastisches Antiphonar angeregt, welches auf der alemannisch-schweizerischen Choraltradition, nach Handschriften in St. Gallen, Einsiedeln und Engelberg, gestützt sein sollte. Hauptbearbeiter waren P. Ephrem Omlin, Engelberg und P. Pirmin Vetter, Einsiedeln. Das 1943 erschienene Werk ist liturgisch-musikalisch und drucktechnisch eine beachtliche Leistung.

Bearbeitung: Esther Stofer

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2015-11-17 10:41:57 / Anton Goessi
Aktualisiert2023-09-19 14:31:46 / P. Gregor  
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, 40 Archiv der Schweizerischen Benediktinerkongregation; der Pertinenzbestand ist 2011 aus verschiedenen Fonds zusammengestellt worden 1423 – 2010 Bestand: 4.8 lfm
KAE, 477 Archiv des Sekretärs der Schweizerischen Benediktinerkongregation; Akzession 2021 1981 – 2018 Bestand
KAE, 397 Schweizerische Benediktinerkongregation, Unterlagen zu Liturgie-Kommissionen von P. Odo Lang; Akzession 2016 1615 – 1981 Bestand: 0.3 lfm
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