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KAE, W.N.2 :: Abt Augustin Hofmann an Ammann, Rat und ganze Gemeinde zu Ägeri: Zwischen Christen Lätter und einem Iten ist ein Spann entstanden wegen eines Zugrechts. Iten meint, da der grössere Zeit eines Gutes Heuschaftsgut sei, habe dieser grössere Teil den kleinern Teil, der Gotteshausgut ist, zu ziehen. Altes Recht und Herkommen sei aber, dass immer Gotteshausgut das Herrschaftsgut zu ziehn habe. Wohl hätten die Herrschaftsleute vor wenig Jahren ohne Zustimmung der Gotteshausleute einen gegenteiligen Artikel angenommen und gemacht, der darum nicht gültig sei. Der Abt bittet beim alten Recht und Herkommen bleiben zu wollen. (Einzelstück)

Identifikation

KAE, W.N.2

Abt Augustin Hofmann an Ammann, Rat und ganze Gemeinde zu Ägeri: Zwischen Christen Lätter und einem Iten ist ein Spann entstanden wegen eines Zugrechts. Iten meint, da der grössere Zeit eines Gutes Heuschaftsgut sei, habe dieser grössere Teil den kleinern Teil, der Gotteshausgut ist, zu ziehen. Altes Recht und Herkommen sei aber, dass immer Gotteshausgut das Herrschaftsgut zu ziehn habe. Wohl hätten die Herrschaftsleute vor wenig Jahren ohne Zustimmung der Gotteshausleute einen gegenteiligen Artikel angenommen und gemacht, der darum nicht gültig sei. Der Abt bittet beim alten Recht und Herkommen bleiben zu wollen.
8. Sep 1607

Einzelstück

Akte

Inhalt und innere Ordnung
P. Augustin Hofmann von Baden (1555–1629)
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

öffentlich

Summarium: W 1, S. 113 (KAE, B.16/67)

Sachverwandte Unterlagen

Aktenarchiv

Verzeichnungskontrolle
2008-10-27 15:22:04 / Mirjam Sidler
2008-10-27 15:24:36 / Patricia Wilms