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KAE, N.D.15 :: Urkunde und ordentliche Ausfertigung vorberührter Verkommnis Ent (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, N.D.15
TitelUrkunde und ordentliche Ausfertigung vorberührter Verkommnis Ent
Entstehungszeitraum
22. Okt 1637
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypUrkunde
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Enthält:

  1. Sollen die Prädicanten anstatt des Eids, ein einfältig Handgelübd tun.
  2. In die Bestallungsbrief, soll dieser Artikel gesetzt werden, dass die Prädicanten sollen des Gotteshaus Nutz und frommen, in Zins, Zehenden und anderen zeitlichen dem Rechten und der Billgikeit gemessenen Sachen beförderen, und den Schaden warnen und wenden, in guten treuen und nach Vermögen und andere (?) Pflicht sondern das Wörtlein Ehr (dessen sie sich vornehmlich beschwert) sollen ausgelassen sein werden.
  3. Soll der Namen und Praetension der Erbgerechtigkeit aufgehebt sein (all die weilen den Prädicanten die Ehr erlaubt) sie sollen aber für die recognition des Lehens udn Investitur 2 L. geben. NB. Die Hl. von Zürich haben sich der Zeit wohl gebraucht, als nämlich dann das Gotteshaus von denen zu Schweiz hart bedrängt(?) und angefochten gewesen; hat man also müssen ein gehen, was man sonsten nicht wäre beschehen, damit man nicht alles verliehen. Also Fürst Placidus in seinem Summario.
SchlagwörterPrivaturkunde
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
SprachenDeutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Beschreibstoff: Pergament

Anzahl Siegel: 3; Anzahl Siegel eingenäht: 1;

Findmittel

Summarium: N 1, S. 65 (KAE, B.16/58)

Sachverwandte Unterlagen
StandortUrkundenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2007-10-01 16:08:49 / Monika Rhyner
Aktualisiert2025-04-08 21:20:57 / Patricia Wilms  
Permalink