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KAE, 7 :: Kapitel und Consilium (Bestand)

Identifikation
SignaturKAE, 7
TitelKapitel und Consilium
Entstehungszeitraum1800 – 2005
VerzeichnungsstufeBestand
Umfang0.9 lfm
Kontext
Verwaltungsgeschichte / Biographie

CONSILIUM:

Das Consilium berät den Abt in Fragen, die für das klösterliche Leben von Bedeutung sind und nicht vom Kapitel behandelt werden müssen. In den vom Recht und den Statuten der Kongregation vorgesehenen Fällen muss der Abt, um gültig handeln zu können, den Rat oder die Zustimmung des Consiliums einholen. Das Consilium nimmt den Jahresabschluss ab, genehmigt das Investitionsbudget innerhalb seiner Kompetenz und stellt Anträge für Investitionsbegehren, die über seine Kompetenz hinausgehen, ans Kapitel.

Bis 2002 besteht das Consilium aus 7 Mitgliedern ex officio, 4 gewählten Patres und 4 gewählten Brüdern. Der Abt ist zuständig für die Einberufung und den Vorsitz sowie für die Traktanden und die Anträge, der Subprior für die Einladung und das Protokoll. Ex officio gehören dem Consilium der Abt, der Dekan, der Subprior, der Novizenmeister, der Küchenmeister, der Statthalter, der Kustos und der Rektor der Stiftsschule an. 2002 wurde das Consilium verkleinert: von Amts wegen Dekan, Subprior, Novizenmeister, Statthalter, 5 gewählte Mitglieder, davon 2 Brüder.

Das engere Consilium besteht aus 3 Mitgliedern ex officio und einem vom Abt ernannten. Für Einberufung, Vorsitz, Traktanden, Anträge sowie Einladung ist der Abt zuständig. Es wird kein Protokoll geführt. Das engere Consilium behandelt Fragen, die geheim sind und höchste Diskretion erfordern.

Zustimmung des Consiliums ist nötig bei

  • Geschäften mit einmaligem Betrag von CHF 200 000.– oder weniger als CHF 50 000.– jährlich wiederkehrend, sofern über CHF 10 000.–
  • Prozesse eröffnen oder bei einem nicht-kirchlichen Gericht anhängig machen

Rat des Consiliums ist nötig bei

  • Kompetenzregelung bei ausserordentlichen Geschäften, besonders finanzieller Art
  • Abnahme der jährlichen Rechenschaftsablage

KAPITEL:

Zustimmung des Kapitels ist erforderlich für:

  • Veräusserungen im Weichbild des Klosters (d.h. Linie Grosser Herrgott- St. Gangulf- St. Benedikt im Friedhof - Vogelherd)
  • Veräusserungen von Land mit einer Fläche von über 1000m2 und Land/Bauten im Wert von über CHF 200 000.–
  • Besitzabtausch im Realersatz von über 3000m2 und wenn Wertverlust des Landbesitzes von über CHF 50 000.–
  • Baurechtsvergabe im Weichbild des Klosters und übriges Land bei mehr als 6000m2
  • Annahme von Zuwendungen, die mit Auflagen verbunden sind, welche das Kloster länger als 10 Jahre belasten oder Risiken für das Klostervermögen in sich bergen könnten
  • Eintreten für fremde Verbindlichkeiten (z.B. Bürgschaft)
  • Aufnahme von festen Darlehen über CHF 1 Mio., sofern sie nicht der vorübergehenden Überbrückung dienen
  • Neubauten, Renovationen und andere Geschäfte mit einem einmaligen Betrag von CHF 200 000.– oder 50 000.– jährlich wiederkehrend (Kauf- oder Werkverträge, Verpachtung, Verzicht auf Pflichtleistungen Dritter etc.)
  • Planungskredite von über CHF 50 000.–
  • Selbständige Organisation mit eigener Trägerschaft, wie Stiftungen errichten, auflösen oder abtreten
  • Veräusserungen von Weihegeschenken, historisch oder künstlerisch wertvollen Gegenständen
Bestandsgeschichte

Die Informationen an den Konvent finden sich teilweise bei den Unterlagen zum Consilium, teilweise bei den Unterlagen zum Kapitel.

Die Kapitelsansprachen der Äbte Georg Holzherr und Martin Werlen wurden in die Unterlagen zum Kapitel integriert.

Die Consiliumsprotokolle und die Consiliumsunterlagen aus dem Sekretariat wurden durch Mitteilungen an den Konvent aus den Unterlagen von P. Thomas Locher vereinzelt ergänzt.

Unterlagen zum Konvent und Consilium, welche zu einem späteren Zeitpunkt im Kloster zum Vorschein kamen (Protokolle, Ansprachen), wurden in die bestehende Verzeichnung integriert.

Ablieferung

Erwerbsart: Ablieferung
Im 2010-03 kamen die nachträglich von P. Angelo Zanini erstellten Protokolle und seine Unterlagen ins Archiv; ausserdem wurden bis 2012 von verschiedenen Stellen fliessend Unterlagen zu Kapitel und Consilium abgeliefert.

Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

CONSILIUM:

Aus der Tätigkeit des Consiliums resultieren unterschiedliche Textsorten: Traktanden und Protokolle sowie Informationen des Konvents. Die Informationen des Konvents sind nicht immer von Protokollen zu unterscheiden. Daneben finden sich zahlreiche Beilagen, die im Bestand belassen wurden.

KAPITEL:

Die Ansprachen des Abtes (oder in seiner Abwesenheit des Dekans) wurden zu Jahresdossiers zusammengefasst. Es wurden sämtliche Tagungstermine erfasst.

Die Kapitelsprotokolle sind bis 1973 vorhanden. Von 1974 bis 1992 wurden die Protokolle nachträglich durch P. Angelo Zanini aufgrund seiner Notizen erstellt und 2010-03 ins Archiv abgeliefert. Diese Ablieferung (Signaturen KAE, A.7/92ff.) wurden mit Ausnahme des Notizbuchs (KAE, A.7/92) und einiger Beilagen, die entweder kassiert (Dubletten) oder den Dossiers zugeordnet wurden, in einer Klasse belassen.

Bewertung und Kassation

Kassation von Dubletten.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Matrizen wurden infolge geringer Alterungsbeständigkeit kopiert.

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Im A11 finden sich die Akten und Protokolle des Kapitels und des Consiliums im Faszikel KAE, A.CC.

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2009-05-06 12:57:23 / Andreas Kraenzle
Aktualisiert2017-10-10 22:00:48 / Patricia Wilms  
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
Kapitelsakten 1844 – 2005 Klasse öffentlich
Consiliumsakten 1907 – 2005 Klasse öffentlich
Notizen zu Kapitel und Consilium 1800 – 1983 Klasse öffentlich
Notizen, Protokolle und Beilagen von P. Angelo Zanini 1974 – 1992 Klasse öffentlich
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