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KAE, N.D :: Des Prädikanten zu Stäfa Bestallung und Revers. (Bestand)  >

KAE, N.D.14 :: Verkommnis mit Zürich, dass die Prädicanten nicht mhr ein Eid, sondern ein Handgelübde ablegen, des Wörtleins Ehr man sich in den Reversen nicht gebrauchen, und sie des ERbfalls ledig sei und sollen. Das eigentliche Urkund folget folgender Gestalten. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, N.D.14
TitelVerkommnis mit Zürich, dass die Prädicanten nicht mhr ein Eid, sondern ein Handgelübde ablegen, des Wörtleins Ehr man sich in den Reversen nicht gebrauchen, und sie des ERbfalls ledig sei und sollen. Das eigentliche Urkund folget folgender Gestalten.
Entstehungszeitraum
22. Okt 1637
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: N 1, S. 65 (KAE, B.16/58)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-04-11 10:26:15 / Bettina Rau
Aktualisiert2025-04-07 22:40:33 / Patricia Wilms  
Permalink