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KAE, N.LA.7 :: Spezifikation von was für Güter Hauptmann Büeler zu Feldbach, und Richter Billiter anno 1699 den Zehnden abgeschlagen (Einzelstück)

Identifikation

KAE, N.LA.7

Spezifikation von was für Güter Hauptmann Büeler zu Feldbach, und Richter Billiter anno 1699 den Zehnden abgeschlagen
1699

Einzelstück

Akte

Inhalt und innere Ordnung

Enthält:

  1. Ab 4 Juchart Räben in der Halden, bei dem Wald Eich. 6 Juchart Acher der Oberpfarrer. Item 3 Jachart Acher der Unterpfarrer. Item ungefähr 5 Juchart Acher im Boden genant, welche Güter teils Kaufs, teils Auffalls wies und als Zehendbahr an gedachte Besitzer gekommen.
  2. Als sie aber durch das Urteil No. praeced. fürhin den Zehenden zu geben schuldig erkennt, hierauf haben sie für das 1699 Jahr 4 Eimer Wein nahen geben samt dem trockenen Zehenden denen, so ihn empfangen gehen habend. Extractus Inhaehiv Urteil.
  3. Soll es auch bei dem jenigen, was hie bevor anno 1699. Des Zehenden halben auf den 4 HOfstätten zu Uerikon gemacht worden, sein beständiges verbleiben haben.
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

öffentlich

Summarium: N 1, S. 442 (KAE, B.16/58)

Sachverwandte Unterlagen

Aktenarchiv

Verzeichnungskontrolle
2008-04-21 14:38:54 / Bettina Rau
2026-07-09 07:41:30 / Patricia Wilms