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KAE, N.CA :: Schreibtaxe und Siegeltaxe zu Stäfa. (Bestand)  >

KAE, N.CA.2 :: Ein Auszug oder Verzeichnis, dass der Amann von Stäfa von anno 1605 bis 1624 will mahlen im Namen des Abten von Einsiedeln zu Stäfa zu Gericht gesessen, und die Abhandlungen mit seinem Insiegel bekräftiget worden. (Einzelstück)

Identifikation
SignaturKAE, N.CA.2
TitelEin Auszug oder Verzeichnis, dass der Amann von Stäfa von anno 1605 bis 1624 will mahlen im Namen des Abten von Einsiedeln zu Stäfa zu Gericht gesessen, und die Abhandlungen mit seinem Insiegel bekräftiget worden.
Entstehungszeitraum
1634
VerzeichnungsstufeEinzelstück
ObjekttypAkte
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt

Enthält: Das Siegeln will der Untervogt dem Amann mit Recht verbieten. vid. fasc. I. von Gerichtbarkeit. Der Amann wird verklagt, dass er die Appellationen siegeln. Dem Amann wird alles siegeln durch die hl. von Zürich verboten. Es wiedrig Konferenz gehalten des Siegelns und Korrektion HOfrodels halber. Des Siegelns halber will man es bei dem alten Vertrag verbleiben lassen. Doch sollen sie darbei des Vogts Siegel auch anhenken lassen. ibid. Die von Zürich vertrösten sich, es werde sich Einsiedeln an gegeben Vorschlag wegen Bereinigung des Hofrodels, und Siegelns halber sättigen, und nichts mehr zu muten. Ein Vergleich zwischen dem Gotteshaus, und denen hl. von Zürich meldet, dass es solle bei der Sieglung der Gült, Schuld, Kauf, und Fertigungsbriefen, und dergleichen bei dem anno 1597 errichteten Vertrag verblieben; doch was der Amann siegle, solle dem Obervogt angezeigt werden. Art. 5 dieses alles soll dem Gotteshaus an seinen Rechten ohne Schaden sein und so lang bestehen, bis man sich in anderweg vergleiche. EF.93. vid. fasc. I.13. Zürich überschickt das Instrument zu Siegeln, wünschend, man wäre Stäfa halber etwas näher zum Zweck geschritten. Verzeichnis, was bei Bereinigung des Urbarii des Schreibtag von jedem Stück seie, nämlich 61 lt oder halben R. Ein anderes Verzeichnis, was der Schreibtag für aufgerichte Kaufsfertigungen, Zinsgült und Schuldbriefen, auch andere Verschreibungen nach Ähnlichkeit des anno 1642 aufgerichten Schreibtag betrage, nämlich von 10 bis auf 50 lt 15 B. Steht auf diesem Verzeichnis: gilt nichts.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

2 Blätter mit Extrakten.

Findmittel

Summarium: N 1, S. 346 (KAE, B.16/58)

Sachverwandte Unterlagen
StandortAktenarchiv
Verzeichnungskontrolle
Erstellt2008-04-18 11:13:50 / Christoph Staetzler
Aktualisiert2025-06-14 21:16:10 / Patricia Wilms  
2025-06-14 21:16:10 / Patricia Wilms
2025-06-13 23:16:48 / Patricia Wilms
Permalink