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KAE, F.RC :: Waldungen, deren Ordnungen, Einschlagwäder, Holzhauen, Brücken, Weg, Strassen und wem durch Wind etc. gefällte Holz gehöre. (Bestand)

Identifikation
SignaturKAE, F.RC
TitelWaldungen, deren Ordnungen, Einschlagwäder, Holzhauen, Brücken, Weg, Strassen und wem durch Wind etc. gefällte Holz gehöre.
Entstehungszeitraum1526 – 1788
VerzeichnungsstufeBestand
Zugangs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen / Sperrfristöffentlich
Findmittel

Summarium: F 4, S. 139 (KAE, B.16/47)

Verzeichnungskontrolle
Erstellt2006-03-30 16:00:00 / Gerold Ritter
Aktualisiert2008-02-13 16:09:13 / Walter Bersorger  
Permalink

Inhalt

 
Signatur Titel Datum Verzeichnungsstufe Sonstiges
KAE, F.RC.1 Ausmarkung etlicher Wälder zu St. Gerold, in Valentschina und Planken, wobei auch Diebold von Geroldseck, Freiherr, als Pfleger zu Einsiedeln und Verweser der Propstei St. Gerold vertreten war. 22. Jun 1526 Einzelstück: Urkunde vacat
KAE, F.RC.2 Waldmarchung zu Blons: Extractus Kauf und Verglichsbrief: Cediert Weingarten Grund und Boden, Holz und Wald mit allen Rechten und Herrlichkeiten, nichts ausgenommen, wie es die Herrschaft Blumenegg vor dieser Übergabe besessen, geübt, praetendirt und hergebracht hat, für eigen, und independent. 15. Nov 1629 – 24. Nov 1648 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.3 Es haben sich die Unterthanen geklagt, dass h. Propst schädlich Holz haue, und dass einige Unterthanen von denen besten Wäldern aufgeschlossen werden. 2do darübe die fürstl. Declaration erfolget: dass die Hölzer, und Wälder nach neuen und alten Rechten des Gottshauses seyen, wie auch die Ornungen zu machen; jeoch werde man jeerzeit auf der Unterthanen anhalten ihnen nach Nothdurft Holz zeigen. vid. fasc. 3io liegt (?) des Fürst Placidi eigen Handschrift, dass die Hölzer des Gottshaus Eigenthum seyen, aus welchen man dem Unterthanen aus Gnaden Holz gebe, und habe das Gottshaus die (?) mit Ziegel gedeckt um dem Holz zu verschonen. Man möge auch ihre Unterthanen eigen (?) , wenn das Gottshaus Holz haue warum icht auch, wenn sie Heuen ? das Gottshaus schreibt ihnen Ordnung vor, und nicht sie dem Gottshaus. Wir sind befügt zu tun so wie als zu von das Gottshaus Weingarten und die Grafen. 10. Nov 1653 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.4 Revers Meister Jacob Schwarzmann,und Michael Bukel zum Sonntag, wegen eines Winters Stegs, so ihnen unterhalb der Mühli, zu Verfallen aufzurichten erlaubt worden; welchen sie jedoch so bald es die Obrigkeit befehlen wird, hinweg zu thun schuldig seyn sollen. 30. Dez 1655 – 1666 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.5 H. Adelricus Suter Probst zu St.Gerold, erlaubet Hans Müller aus sonderbahren Gnaden unter der Kirchen zu Blons ein Haus, samt Fürststatt und offenrecht auf einer neuen Hofstattzu bauen, jedoch soll er 30. Jahr lang noch weder mit Tach noch Brennholz die gemeine Wälder nicht beschweren: nach Verfluss deren 30.Jahren aber mag ein Probst es ihm erlauben oder nicht. Me Sveve erlaubte Heue(?) und Hoffsä¤dte,so die h. Probst denen Unterthanen zu St. Gerold erlaubt, und was sie darfür bezogen, besiche(?) die Rechenbücher von vielen Jahren, so bezeichnet sind mit litt. 16. Jul 1701 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.6 Schreiben der Stadt Feldkirchen vorgedachten h. Probst zu St. Gerold, dass er ihnen aus seinen Waldungen einen gelegentlichen Bezirk gegen leidentliche Gebühr möchte zukommen lassen 19. Mai 1710 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.7 Gutachten Herrn Kanzlers Fassbind zu Einsiedeln, dass die Valentschinern ineiner gewüssen Alp, die ehedem der Herrschaft gewesen zu denen 3. aufzubauenden neuen Ställen, obschon bey 70 oder 80 Jahr keine Ställ allda erhalten worden, das Holz in selbiger Alp namenunddahin ziehen mögen,wohere dessentwegen keine besondere Alp-Ordnungen und Überkommnussen, auch keine lauwe Sorg darwider vorhanden seyen. 28. Mär 1728 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.8 Markung zwischen der Propstei St. Gerold eigenen, und zu der inneren Gaffadura gehörigen Wald gegen Gerolds-Bellen(?), und andersen Burtschers zu dem Gut Gurtinal gehörigen auch eignen Wald 8. Jun 1730 Einzelstück: Akte
KAE, F.RC.9 (?) Declaration des 4te, Art.der Ordinanz von anno 1730,29. Sept. 29. Sep 1730 Einzelstück vacat
KAE, F.RC.10 Waldordnung in St. Gerold 15. Jun 1698 Einzelstück: Akte
KAE, F.RC.11 Schiedsspruch eines Schiedsgerichtes ratificiert und bestätigt von Propst P. Adelrich Suter, wegen Austeilung des Zimmer- und Brennholzes an die Leute ob und unter der Strohs 13. Dez 1720 Einzelstück: Akte
KAE, F.RC.12 Brief des Blumeneggischen Oberamtmanns Konenberg und Antwort des Propstes P. Michael Schlageter die Brücke über die Lutz betr. 23. Jan 1778 Einzelstück: Akte
KAE, F.RC.13 Waldordnung in der Gemeinde Planggen, erlassen von der Propstei St. Gerold 24. Feb 1788 Einzelstück: Akte
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